Initiative Pfalz-Neuburgs für die Unterzeichnung des kursächsischen Konzepts der Gravamina durch Kursachsen, Pfalz-Neuburg, Württemberg und Pommern.
Einzelunterredungen
/178/ (Vormittag, 7 Uhr). Vorbringen der
Pfalz-Neuburger RäteRoth von Schreckenstein und Zöschlin vor den
kursächsischen GesandtenBock und Ponickau1: Haben Pfgf. Philipp Ludwig über die gestrige Beratung der Gravamina bei Kurpfalz2unterrichtet. Pfgf. will das dort verlesene kursächsische Konzept für die Gravamina3neben Kursachsen, Württemberg und Pommern, die ihnen solche schrifft auch nicht mißfallen lassen, gern subscribirn; /178’/ des versehens, es wurden andere stennd mehr darzue tretten unnd die subscription mitt verrichten helfen.Antwort durch Bock für Kursachsen: Das wäre wol ein weg, wann nur kein trennung dardurch verursacht würde.Dem widerspricht Ponickau: Es werde zur sachen nicht undienstlich noch seinem gnedigsten herrn, der Chur Sachsen administratori, bedenckhlich sein, angedeutter gestallt zu subscribirn; mitt vermelden, es köndten seine f. Gn. das annder concept, so die churpfältzische uff das papyr gebracht4, nicht unnderzeichnen oder der ksl. Mt. ubergeben helfen.Wollen das Angebot des Pfgf. dem Kuradministrator vorbringen. Befürchten aber, Württemberg werde sich vom Kurpfälzer Konzept nicht sonndern.
/178’ f./ Entsprechende Nachfrage der
Pfalz-Neuburger RäteRoth von Schreckenstein und Zöschlin beim
Württemberger Gesandten Enzlin, /179/ was er noch zuthuen gesinnet.Antwort Enzlins: Falls Kursachsen die von Kurpfalz konzipierten Gravamina nicht unnderschreibe, wöllen sie, die würtenbergische, solches auch nicht thuen, sonndern mitt Sachsen unnd unserm gnedigen fürsten unnd herrn, pfaltzgraf Philipps Ludwigen, wie sy es im befelch hetten, correspondentz hallten.Auf die nochmalige Nachfrage von Pfalz-Neuburg hin, ob wir unns dann allso daruff verlassen sollten, hatt er, Dr. Entzlin, geantwortet, ja, wir sollen dessen vergwisst sein.
Entsprechende Nachfrage der
Pfalz-Neuburger Rätebei Dr. G. Beck,
Gesandter Hg. Johann Friedrichs von Pommern: Dieser macht die gleiche Zusage, das er nemblich die churpfälzisch schrifft nicht5, sonnder neben Sachsen unnd anndern das jenig concept subscribirn wöll, so die kfl. sächsische bei nechstem conventu pro voto abgelesen./179 f./ Bittet um Nachfrage bei den Gesandten von Pommern-Wolgast, da er beauftragt ist, /179’/ sich mitt denselben inn diesen unnd dergleichen sachen zu conformirn.
Die Pfalz-Neuburger Räte wollen diese Nachfrage sofort vornehmen, treffen die Gesandten Pommern-Wolgasts aber nicht an6.