Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
A) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz
Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 171’–172’.
Revidiertes Kurbrandenburger Konzept für die Gravamina. Fragliche Einbeziehung Kursachsens und Pfalz-Neuburgs in deren weitere Beratung.
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Kurpfalz proponiert: Für die Übergabe der Gravamina an den Ks. ist ein [neues] Konzept2formuliert wordenb, das sofort zu beraten ist, weil die Verhandlungen zum 1. HA (Türkenhilfe) bereits so weit fortgeschritten sind, daß geschlossen, es sey der ksl. Mt. die hulffliche handt zu biethenc.
Verlesung des revidierten Konzepts.
Umfrage. [Kurbrandenburg: Votum nicht protokolliertd.]
Magdeburg: Placete.
Straßburg: Placet.
Braunschweig-Lüneburg: Admonet vehementia verba. […].
Brandenburg-Ansbach: Wollens bedencken.
Württemberg: Petit copiam, sich darauß zur notturfft zuersehen, damitt man wisste, waß man suche. Und haben sich die kfl. sechsische und andere stende albereitt vernehmen lassen, daß sie damitt nicht zufriden. Habe man gleichwoll zusehen, daß trennunge vorkommen werd.
Pfalz-[Zweibrücken und/oder -Veldenz3]: Petit copiam.
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Pommern-Wolgast: f–Petit copiam, und darauff zu sehen, daß Sachsen bey disem wergk gehaltten werde, item Pfaltz-Neuburg und die Reichs stette–f.
Hessen-[Kassel] (Moritz): Ist nicht gemeinet, sich zu sondern. g–Wan aber daß concept aber albereitt geschlossen und nicht zu endern ist, so konnen sie darzu nichts sagen; wohe aber nicht und man ihr bedencken hohren will, petunt copiam. Ob die gravamina zu treiben, sein sie wol einigk, man soll aber auch daß hauptwergk nicht hindern–g. Rottweill4 konnte woll ausgelassen werden. Wohe man sich aber besorgett, daß die gravamina nicht mochten erortertt werden, sondern alleine auff der zusage bleiben, hette man sich auch fuhrzusehen.
Hessen-[Marburg] (Ludwig): Petit copiam, und daß Sachsen dabey behaltten werde.
Hessen-[Darmstadt] (Georg): Wie landgraff Ludewigk.
Baden-[Durlach]: Es sey die conclusio zuverbessern.
Wetterauer Gff.: Man soll sehen, daß man Sachsen dabey behaltte und daß man die sachen weitter nicht auffzihe. Es werden auch die graffen zu den deputation tagen nicht gelassen: Dass man sie darzu auch lassen mochte5.
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Kurpfalz resümierth: Daß die kfl. sechsischen rethe nicht gefordertt sein, ist darumb nicht geschehen, daß sie die vergangene tag allerhand unnotige sachen erreget haben und daß man gern entschliessen woltte, welches illis praesentibus nicht woll zuerlangen7. Es ist ihnen auch copia zugestelleti,8; und sollt man einmahl decretiren, wehr bey uns bleiben soll9. j–Daß aber ihr f. Gn., der administrator, gehorett werde, ist billich, und wan sie sich[so] erkleren, daß man zufriden sein konne, sehen sie sein f. Gn. bey diesem wergk gern–j.
Damit Abschluss der Sitzung.
Einwände Kursachsens gegen die von Kurpfalz und Kurbrandenburg konzipierten Gravamina.
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