Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
A) Einzelunterredungen
Stellungnahme Kursachsens zum Kurpfälzer Konzept für die Gravamina.
/
/25’–26’/ Stellungnahme der kursächsischen Gesandten zu den Einzelartikeln der Gravamina4.
B) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz
Textvorlage: Wett. Gff., unfol.5
Ergänzung des Konzepts für die Gravamina um die Veränderung der Privilegien gegen das Rottweiler Hofgericht. Noch ausstehende Stellungnahme Kursachsens zu den Gravamina und zur Beteiligung an den Religionsberatungen. Anstoß der Sessionsproblematik reformierter Hstt. durch Kurbrandenburg, Magdeburg und Straßburg mit der Bitte um deren Erledigung noch vor den anderen Gravamina. Mehrheitliche Zusage der Unterstützung bei der Durchsetzung des Sessionsanspruchs und der vorgezogenen Beratung. Möglichkeit der parallelen Beratung. Verweigerung der Beratungsaufnahme zur ksl. Proposition und zur Türkenhilfe, bis der Sessionsanspruch durchgesetzt ist und die allgemeinen Gravamina geklärt sind.
(Vormittag, 7 Uhr)Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz (alle protestantischen Stände mit Ausnahme von Kursachsen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Coburg und Württembergb,6).
Kurpfalz (Hochfelder) proponiert: Einberufung der Sitzung, um gemäß der Beschlussfassung vom 14. 5. nach der inzwischen erfolgten Abschrift der zuletzt verlesenen Gravamina festzustellen, ob und inwieweit die anderen Stände diese befürworten, ob sie ergänzt oder gekürzt und auf welchem Weg sie dem Ks. übergeben werden sollen. Zwischenzeitlich wurden die Gravamina c–aufgrund der Anregung einiger Stände ergänzt um die Beschwerde gegen eine neue Klausel, die bei der Erneuerung der Privilegien gegen das Rottweiler Hofgericht am ksl. Hof verlangt wird–b,7.
Umfrage. Kurbrandenburg: Haben gegen das Konz. für die Gravamina keine Einwände und sind bereit, sie zusammen mit anderen evangelischen Ständen zu übergeben. Haben heute Morgen nochmals mit den kursächsischen Gesandten zu den Gravamina verhandeltd,8und von ihnen vernommen, dass Kuradministrator Friedrich Wilhelm sich davon nicht würdt absondern, allein das man sich noch des modi, wie und welcher gestalltt sie möchten zuubergeben sein, mitteinander zuvergleichen hette. Unnd dieweill sie nicht zeitt gehabt, mitt den sachsischen hievon weitters zu descorrirn, haben sie gebetten, sy deßmals fur entschuldigtt zu hallttenn, das, ehe unnd zuvor sy sich derenwegen mit den kfl. sachsischen endtlich möchten vergleichen, dißmals nicht weitters ercleren khöndten9. Dieweill aber an der session des herrn administrators des ertzstiffts unnd primats Magdenburg wie auch der anndern evangelischen bischoffen unnd administratorn uf andern stifften nicht wenig gelegen, wollten sie zu der samptlichen evangelischen stennden gesandten gelegenheit gestellt haben, ob man bey dießer zusammenkunfft davon wolt reden und tractirn, wie man die evangelische herrnn der stifften Magdenburgk, Halberstadtt, Oßnabruck, Bremen, Lubeck, Ratzburg und andere, so dißmals zu dießem reichßtag nit beschrieben10, zur session möchten bringen. Darzu sie dann ihres theilß nicht fur unrathsam hiellten, das derenwegen ein außfhürlich schrifft, darinn derselben bischoffen unnd administratorn iura der gebür deducirt unnd außgefhürtt wurden, angestellt unnd ihrer Mt. ubergeben wurde. Unnd da man daruff die sessiones derselben herrnn erhielte, hett man der ubrigen gravaminum halben so viel vortheill, das man dardurch desto mher vota unnd stimmen der evangelischen stennden in reichsrhat bekeme und die ubrige gravamina desto ehe khönnde durchtreiben. Sollten aber uber zuversichtt dieselbige sessiones nicht zuerhallten sein, stunde zubedencken, ob nicht desto weniger hochgedachte evangelische herrn von wegen dero stifften ihre gebürliche sessiones einnhemen, unnd wo darüber die papistische stenndt wurden uffstehen oder abtretten, sie doch sitzen plieben. Unnd im fall man sie nicht wurde wollen sitzen laßen noch die papistische stenndt wieder zu ihnenn khommen, hette ihr genedigster herr, der churfurst von Brandenburgk, auch uf diß mittel gedacht, das[sie sich] von wegen sollicher stifft, dieweill dero herrnn nit hetten wollen zugelassen werden, auch zu kheiner contribution verstehen noch dieselbige einwilligen oder hiernechst erlegen sollten. Unnd hetten sich die sachsische alberait erclertt, auch sich seitthero inn ihrer instruction so viel ersehen, das sie bevelch hetten, sich der session halber der evangelischen stifften von den andern gesandten nicht abzusondern.
Magdeburge: Hetten gern gehörtt, das sich die churfurstliche sachsische so weitt erclertt. Weil dann die notturfft erfordertt, das vor allen dingen die sessions sachen richtig gemacht würden, dardurch dann die andere evangelische stenndt desto mher vota bekhemen, hatt er gleichfals gebetten unnd angehalten, dz dießer punctt am ersten vorgenommen werdef, und daruf angefangen, weittlaufftig seines herrnn, des administratoris des stiffts Magdenburgk, iura und gerechtigkeit zu deducirn und anzuziehen, welcher gestallt der stifft Magdenburg vor vielen jharen von weilanndt bischoff Sigmundt mit zuthun seiner f. Gn. capituls des stifftts Magdenburgk wer reformirt worden11. Darbey es dann biß da verpliebenn, auch sein itzo gnedigster herr sowol von der ksl. Mt. allß auch anndern stennden des Reichß vor einen postulirten administratorn desselben stiffts intitulirt, geehrt unndt geschriebenng, auch die contributiones von ihnen begertt unnd erlegt weren worden. Derwegen dann billig, da man sie vor Reich stenndt erkennte, wenn sie gelt solten erlegen, das sie auch zur session im Reichs rath zugelaßen wurdenn. Unnd daruff gebetten, ihre f. Gn. nicht zuverlaßen, sondern so wol in dießen unnd andern gravaminibus zusammen zuhalten unnd sich von einander nicht zutrennen. Wie dann auch die papisten ihres theilß thetenh.
Kurpfalzi: Haben die Einlassungen von Kurbrandenburg und Magdeburg verstanden und daneben gern vernommen, das sich die sachsischenn so weitt erclert hettenj. Begerten aber zuwissen, uff den fall dem herrn administratorn des stiffts Magdenburg wie auch andern evangelischen stifften zur session geholffen wurde, was hinwiederumb die andern evangelischen stendt sich ihrer gravaminum halber zu ihnen zuversehen und zugetrösten habenk. Derwegen sich dann zuvor daruf wolten ercleren, alßdan die churfurstliche das ihrig darbei zuthun urbiettig.
Kurbrandenburgl: Man wüste, wz anno 82 der evangelischen stifft halben were vorgelauffen unnd tractirt worden12. Unnd hetten sie von ihrem genedigsten herrn bevelch, da man sich derselben sachen itzo abermals wurde annhemenm, das sie sich hinwiederumb der anndern evangelischen stännden in ihren gravaminibus solten annhemen. Mit wiederholung obbemelts ihres bedenckens, da die papistische stenndt wurden aufstehen unnd Magdenburg und andere evangelische bischoff und administratorn nicht sitzen laßen, das in dergleichen zuthun khein sünde sein wirdt. Neben dem, das sie[sich] auch zu kheiner contribution verstehen oder dieselbige einwilligen solten.
Magdeburg: Idem.
Bremen: Sein Herr, der erzbischoff zu Bremen, herzogk inn Hollstein etc.13, were gleichsfallß zu dießem reichßtagk nicht beschrieben, sondern allein ihrer f. Gn. capitul. Und wiewol daselbig ihnen zu dießem reichßtag mit gewalltt unnd instruction vor sich abfertigen wöllen, hette doch sein genedigster herr, der erzbischoff, solliches nicht zulassen wollenn, sondern in seiner f. Gn. nhamen ihnen anhero abgefertigett14. n–Unnd im fall man ihn daruff zu kheiner session, wie doch hiebevor den erzbischoven von Bremen nie were verwaigertt worden, wurde zulassen, wüste er auch inn kheine contribution zuwilligen–m,15.Hat die Gravamina noch nicht erhalten und kann sich deshalb nicht dazu erklären.
Straßburg: Ut Magdenburgk. Und deducirt darbei gleichsfals seines genedigsten fursten unnd herrn, des postulirten administrators, iura, wie ihre f. Gn. zu dem stifft Straßburgk ordinaria via et electione khommeno,16. Unnd bäte, derselben zuverhelffen, das sie auch itzo ad sessionem möchten zugelassen werdenn.
Halberstadt: Auch sein Herr, der Hg. von Braunschweig, wurde als postulierter Administrator des Hst. Halberstadt nicht zum RT beschrieben,p,17 da er doch sonsten in contributionibus unnd andern Reichs sachen vor einen administratorn desselben stiffts von der ksl. Mt. und andern stennden intitulirt, geehret und gehalten werde. Derwegen er dann gebetten, das die andern stenndt ihrer f. Gn. zu solcher session wolten verhelffen. Wo nicht, wüsten sie nicht zu contribuirn. Derwegen[sie] sich dann mit den kfl. brandenburgischen, auch magdenburgischen votis vergleichen woltenq.
Walkenried: Falls der Administrator des Stifts18 nicht vor ein standt des Reichs solte erkhant werden, wusten ihre f. Gn. auch nicht die onera desselben zutragen. Unnd hetten ihre f. Gn., der herzog von Braunschweig, vernommen, das die ksl. Mt. sich mit dem bapst verglichen haben, kheinen evangelischen bischoff oder administratorn, so vom bapst nicht darzu confirmirt, vor einen standt des Reichs weder zuerkhennen noch zuhallten19. Welches dan ihrer Mt. nicht gebürt. Derwegen dann gebetten, umb abschaffung solcher ding anzuhalten, sonsten ihre f. Gn. nicht zucontribuirn wusten, sondern sich mit dem magdenburgischen voto vergleichen wolten.
Pfalz-Zweibrücken: Dem Pfgf. würdt nicht zuwieder sein, daß den evangelischen bischoffen unnd administratorn zur session in Reichs rath verholffen wurder; allein das sie sich auch hinwieder der anndern evangelischen stennden inn ihren anliegenden gravaminibus annhemen unnd dieselbigen abschaffen helffens. Uff welchen[Fall] sie dann zu erlangung solcher session helffen unnd das ihr dabey thun wollten.
Pfalz-[Veldenz] (Georg Gustav): Hetten bevelch, sich der gravaminum wie auch der magdeburgischen und straßburgischen sessions sach anzunhemen.Deshalb wie Kurbrandenburg.
Brandenburg-Ansbach: Hetten bevelch, uff die gravamina zutringen. Dieweill aber von Magdenburg angezeigt, das nicht wol fueglich zu der deliberation der andern gravaminum zukhommen, es sey dan den evangelischen herrnn administratorn die session zugelassen, hetten sie bevelch, dem herrnn administratorn des stiffts Magdenburgk wie auch andern evangelischen stifften darinn assistentz zuthun20.
Braunschweig-[Grubenhagen] (Wolfgang): Hette bevelch, sich von den andern stennden ratione gravaminum nicht zu separirn. Unnd weill punctus sessionis der billigkeit gemees, wolt er darin assistentz thun helffen.
Braunschweig-[Wolfenbüttel, Heinrich Julius], Votum vorgetragen vom Kanzler [Jagemann]: Ist befremdet, weil nicht von den allgemeinen gravaminibus wolte geredt werden, wie denselben zuhelffen, sondern allein uf die session gangen würde. Unnd ob wol ihr genediger furst und herr ratione der stifften Halberstadt und Walckenriedt hierunter selbsten interessirt, derwegen[sie] sich dan in puncto sessionis von den andern nicht begerten abzusondern, sondern die hanndt zubieten, damit ihre f. Gn. gleichsfalls von wegenn deßelben stifft ad sessionem khommen mochten, so hetten sie doch von ihren f. Gn. den außtrucklichen bevelch, das sie nicht allein das jhenige, was herrn und fursten angieng, solten mittreiben helffen, sondern auch, was andern und niedrigen stenden begegnett, inn acht zu nhemen und abschaffen zuhelffen, dann sonsten graven, städt und vom adell sich der ungleichheitt beklagen wurden. Welches ihre f. Gn. umb ihres aigenen interesse willen sich nicht gern wolten nachsagen laßen. Derwegen man dann nicht allein punctum sessionis wolte richtig machen, sondern auch die andern gravamina abschaffen helffen.
Braunschweig-Lüneburg [Ernst]: Wolltt sich von den andern evangelischen stennden nicht absondern.
Baden-[Durlach]t: Hette bevelch, sich nicht abzusondern, sondern den evangelischen stifften assistenz zu laisten.
Hessen-Kassel [Moritz]: u–Die jetzige Umfrage beruht daruff, ob man ein oder alle gravamina wolte vorbringen oder nichtt. Da man nun alle gravamina wolt vornhemen und einhelliglich darin verstehen und sich vergleichen, das, ehe unnd zuvor dieselbige erlediget unnd abgeschafft wurden, man nichts contribuirn wolte, wurde sein genediger furst unnd herr, landtgraf Moritz etc., von den andern evangelischen stennden sich nicht absonndern. Da aber ein oder der annder standt nur sein particular gravamina wurde vorbringen und man nicht zusammen halten, wurde ihrer f. Gn. bedencklich fallen, und sonderlich da der turck inmittelst solt obsiegen21. Unnd den sachen damit nicht geholffenn, das sy sich von andern gemeinen stennden, so[sich] zur contribution wurden verstehen, solten absondern, den ihre f. Gn. mhermals gehortt, wie es ihrem herrnn vatter, landtgraff Wilhelm etc., begegnett, v–das, wan man schon offtmals viel dinng bewilliget unnd zugesagt, doch hernacher davon wehre abgesprungen unnd dieselbige nicht gehallten hett–u. Derwegen dann irer f. Gn. desto mher bedencklich würde fallenn, der ksl. Mt. die contribution zuverwaigern, wo man nicht alle gravamina zugleich wolte vorbrinngen und daruf bestehen unnd verharren und nicht contribuirn, es weren dann dieselbige zuvor erledigt unnd abgeschafft22. Uff welchen fall sie sich von den mehrertheilß stenden, so daruber vest wurden hallten, nicht separiren wolten–t.
Magdeburg interpellabatw: Der braunschweigische hett wol gesagt, das alle gravamina solten zusammen getragen werdenn, doch in puncto contributionis sich mit den andern verglichen; die hessischen aber, das zugleich der contribution mit gedacht wurde. Nun were man noch nicht in terminis contributionis; neben dem unnd ehe die session richtig gemacht wurde, sie nicht helffen khönden. Hette aber gar nicht die mainung, die andere gravamina darumb ersitzen zulassen, sondern wann ihnen erstlich zur session geholffen wurde, weren sie urbietig, auch pari passu die andere gravamina mitttreiben zuhelffenx.
Hessen-Marburg [Ludwig]: Begerten sich nicht abzusondern, allein das zubedencken, wann die gravamina nicht solltenn abgeschafft werden, was man sich in der contribution zuverhallteny.
Hessen-Darmstadt [Georg]: Hette bevelch, sich von den andern evangelischen stennden nicht abzusonndern.
Pommern-[Stettin]: Idemz.
Holstein: Idem.
Anhalt: Ut Brandenburgk.
Wetterauer Gff.: Haben gehofft, das von allen gravaminibus solt geredt worden sein, alßdann wir unns auch daruff der gebur wolten erclert habenn.Nachdem aber Kurbrandenburg und Magdeburg die vorherige Klärung der Session der reformierten Hstt. fordern und die Wetterauer Gff. entschlossen sind, sich davon nicht abzusondern, sondern darbey gern das unser zuthun, so hieltens doch mein genediger herr, grave Wilhelm zu Wiedt, unnd wir andere ihrer Gn. zugeordnete darfur, cum salus populi suprema lex esset, das besser, auch den sachen vorträglicher sein solltt, das die gravamina coniunctim ubergeben wurden.Votieren demnach wie Braunschweig-[Wolfenbüttel], dieweill dardurch einem standt so wol als dem anndern wurde khönnen unnd mögen geholffen werdenn. Wolte dann kheine milterung oder abschaffung daruf ervolgen, hette man sich dan, wie auch die furstliche hessische votirt, miteinander zuvergleichen, ob man den gravaminibus insistirn und nichts contribuirn oder was man sich sonsten hierin verhallten wolttaa.
Stadt Regensburg für sich und namens der anderen anwesenden Reichsstädte: Es sind in dieser Sitzung nicht alle [evangelischen], sondern nur einige deputierte Reichsstädte vertreten. Die anderen tagen parallel, um ihre Stellungnahme zum Konzept der Gravamina zu Papier zu bringen23. Wollen die anderen Städte über diese Sitzung unterrichten, um sich daruff bey der nechsten zusammenkunfft zuercleren.
Kurpfalz resümiert: Dieweill fast das mehrer uf das churfurstlich brandenburgisch votum gangen, das den reformirten stifften zur session solt verholffen werden, so wollen sie sich dasselb auch nichtt zuwieder sein laßen, das der session punctus fur ein erst vorgenommenab. ac–Doch das auch nichts desto weniger der andern ständt gravaminibus geholffen und der ksl. Mt. nichts contribuirt, biß solche gravamina abgeschafft würden.Kurbrandenburg möge von den kursächsischen Gesandten sogleich deren Erklärung zu den übrigen Punkten der Gravamina [außerhalb der Sessionsfrage] vernehmen und diese in der Fortsetzung der Sitzung um 14 Uhr nachmittags referieren, um sich dort sodann zuvergleichen, ob punctus sessionis soll erstlich gesuchtt unnd nichts desto weniger die andere gravamina pari passu gleichsfals verhandlett werden unnd man bey einander stehen unnd hallten wolle, damit sich auch die andern stendt und unter andern die Reichs städt darnach desto mher zu richten–ab.
Kurbrandenburg: Werden diese Verhandlungen mit Kursachsen bis 14 Uhr kaum abschließend führen können, auch weil man am Nachmittag die Ankunft des Ks. erwartet.
Obwohl Kurpfalz und andere daraufhin die nächste Sitzung für morgen, 6 Uhr, ansetzen wollen, wird mehrheitlich beschlossen, erst um 14 Uhr nachmittags zusammenzukommen24.