Absprache Kursachsens mit Hessen zu den Gravamina. Fragliche Teilnahme Pfalz-Neuburgs an den Religionsberatungen.
Einzelunterredungen
[1] (Vormittag, 8 Uhr). Einladung der
hessischenzu den
kursächsischen Gesandtenin deren Herberge1. Kursachsen: Wollen vereinbarungsgemäß zu den Gravamina conferirenund die Meinung der Lgff. dazu vernehmen. Sie wollen lediglich Gravamina übergeben, deren Abhilfe möglich erscheint, wie Verstöße gegen das ius emigrandi, Forderungen der Reichsstädte sowie die Beschwerden im Zusammenhang mit der Reichsjustiz und der Landfriedenswahrung. Das man aber die freistellung mitt wieder einmengenn woltte, wehre nichtt zurathenn.Auch darf mit den Gravamina die Beratung der Türkenhilfe nicht behindert werden. Die hessischen Gesandten haben daraufhin euer f. Gn. gedancken ettlicher massenn inenn angedeutett und darnebenn vor unser personn vermeldett, das einige erledigung der obberurter puncten, wann gleich der articull der freistellung gar eingesteltt, deßenn wir doch noch keinenn bevelch2,[nicht?] zu hoffen wehre etc.
[2] (Abends, 19 Uhr)3. Die
Pfalz-Neuburger Gesandtenwerden durch
Kurpfalzzur nächsten Beratung der evangelischen Stände eingeladen. Ausweichende Antwort durch Zöschlin: Erwarten stündlich die Ankunft des Pfgf. und können zuvor keine Zusage machen.