Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Die Darbietung des Quellenmaterials folgt den Vereinbarungen, die bereits in Band 10 der Reichstagsakten Jüngere Reihe dargelegt wurden. Auf eine Verzeichnung aller zu einem Aktenstück erschlossenen Provenienzen wird verzichtet. Archivalische Angaben finden sich deshalb nur für die Druckvorlage [= A] und die Kollationierungsexemplare, die sich auf ca. zwei, drei Überlieferungen beschränken sollten. Die Datierung der Aktenstücke wird im jeweiligen „Kopf“ stets in moderner Form angegeben, im Kontext ihrer Überlieferung aber in ihrer zeitgenössischen Form belassen. Datumsangaben innerhalb von Aktenstücken werden, wenn nötig, in moderner Form in eckigen Klammern aufgelöst. Bezugnahmen eines Textes auf andere edierte Akten werden in eckigen Klammern durch die jeweilige Editionsnummer gekennzeichnet.

Für die Groß- und Kleinschreibung, die Wiedergabe der Eigennamen, das heißt der Personennamen, der geographischen Namen, der Fest-, Tages und Monatsbezeichnungen etc., für die Behandlung des Buchstabenbestandes, der Vokale und Konsonanten, die Worttrennung und die Zeichensetzung, die Siglen und Abkürzungen sowie die Wiedergabe von Maßen, Gewichten und Zahlen gelten die Regeln, die in Band 10 der Reichstagsakten Jüngere Reihe erläutert sind. Dasselbe gilt für die Richtlinien zur Edition ungedruckter fremdsprachiger Quellen. Gedruckte zeitgenössische Vorlagen werden nach den gleichen Regeln normalisiert wie ungedrucktes Material1.

Zur Präzisierung, Bestätigung oder Ergänzung von Sachaussagen in edierten Texten wurde etwa die Hälfte der überlieferten Korrespondenz in Sachanmerkungen eingearbeitet. Gelegentlich mussten Personen im Anmerkungsapparat identifiziert oder Bezüge und Sachverhalte knapp geklärt werden. Ansonsten wurden weiterführende Informationen zu historischen Entwicklungen und Zusammenhängen lediglich durch Verweis auf einen einschlägigen Titel der Sekundärliteratur zugänglich gemacht. Zur Entlastung des Anmerkungsapparates wurden in eckigen Klammern Querverweise auf sonstige, im gegebenen Kontext aufschlussreiche, in der Edition wiedergegebene Aktenstücke in den Text eingefügt. Ähnlich wurde bei der Auflösung von Datumsangaben und bei der Übertragung nicht mehr gebräuchlicher Wörter ins Neuhochdeutsche verfahren. Auf die Wiedergabe formeller Formulierungen am Anfang und am Ende der Aktenstücke wurde verzichtet.

Anmerkungen

1
 Die von Rosemarie Aulinger, Silvia Schweinzer-Burian und Erwein Eltz in den Bänden X, XII und XV der Reichstagsakten Jüngere Reihe erläuterten Regeln müssen hier nicht mehr im Einzelnen wiederholt werden, vgl. wie Anm. 1, außerdem Schweinzer-Burian, Silvia (Bearb.): Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., Bd. XII: Der Reichstag zu Speyer 1542, München 2003 (Deutsche Reichstagsakten Jüngere Reihe Bd. XII, 1–2), S. 45–46 und Eltz, Erwein (Bearb.): Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., Bd. XV: Der Speyrer Reichstag von 1544, Göttingen 2001 (Deutsche Reichstagsakten Jüngere Reihe Bd. XV,1–4), S. 51–57. Es gelten auch die von Eltz und Schweinzer-Burian entwickelten Modifikationen, soweit sie sich nicht auf Besonderheiten der Bände XII und XV beziehen.