Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Wien HHStA, RK Kleinere Reichsstände 7, fol. 75r–77v und fol. 91v (Kop.).

Durch den Kriegsdienst F. Rudolfs von Anhalt, des Bruders ihres Vaters Ernst, für Ks. Maximilian in Reichsangelegenheiten, auch in den Niederlanden und in den welschen Kriegen sind sie in erhebliche Schwierigkeiten und Schulden gekommen, weil F. Rudolf Schlösser, Städte und Ämter verpfändete und das Geld für seine Kriegsunternehmungen verbrauchte und darzu auch sein leben daruber gelassen hat und kurtz vor seinem absterben ein kupfer mit cleinoth, briven, bitschaften und anderm mehr, so er gehapt, vorloren. Ks. Maximilian hat wiederholt versprochen, die anhaltinischen Ansprüche zufrieden zu stellen. Der jetzige Kf. von Brandenburg und Dr. Kettwig wissen, dass Ks. Maximilian dies auch auf dem Reichstag zu Augsburg F. Klaus von Anhalt zugesagt hat. Und ob wir wol wissen und der underthenigsten, trostlichen zuvorsicht seind, das euere ksl. Mt. aus angeborner tugent je und alweg geneigt gewesen, diejenigen, so bekentliche ader beweisliche schulden vorbracht, zufriden zu stellen, und es mit denselben und andern unsern schulden die gelegenheit hat, die do leichtlich konten bewiesen werden, so ist doch unser gemuth und mainung dahin nit gerichtet, in dem euerer ksl. Mt., wieviel die uns dafur geben und entrichten solt, maß zu setzen, sonder wollen allein derselbigen bericht thun, wie’s darumb gelegen, und alsdann zu euerer ksl. Mt. als unserm allergnedigsten herrn in underthenigkait ganz und gar stellen, wes dieselbig uns dafur zu leidlicher vergleichung gnedigst schaffen wollen.

Damit aber euere ksl. Mt. des mogen ein unterricht haben, so wollen wir derselben solchs alles aufs kurtzest anzaigen: F. Rudolf hat viele Jahre Ks. Maximilian gegen die Zusage eines stattlichen Soldes gedient. Es stehen aber noch 3.000 fl. aus, die F. Rudolf für Ks. Maximilian an Hg. Friedrich von Sachsen gezahlt hat, außerdem sieben Monatssolde und die Bezahlung für den Kriegsdienst in den Niederlanden, die von der Stadt Lübeck beglichen werden sollte, zudem 10.157 fl. für Sold und Liefergeld aus den letzten drei Dienstjahren und sonstige Verbindlichkeiten laut in Kopie beiliegender Rechnung F. Rudolfs. Sind der Zuversicht, dass der Kaiser für diese Ausstände und das verlorene Kupfer sich auf leidliche Weise erkenntlich erzeigen wird.

Für den Sold und die Aufwendungen im Dienst in den Niederlanden wurde F. Rudolf auf die übliche Reichssteuer der Stadt Lübeck verwiesen, laut beiliegender Kopie mit F. Rudolf hat aber auf sein Gesuch hin von Lübeck nichts bekommen können, obwohl die Stadt unter Hinweis auf ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber Anhalt ihre Zahlungen an den Kaiser eingestellt hat. Bitten, Lübeck anzuweisen, die ausstehende Summe an sie zu zahlen. Für den Fall, dass die Stadt Schwierigkeiten macht, bitten sie, den Kf. von Brandenburg als ksl. Kommissar einzusetzen.

Ks. Friedrich III. ist laut beiliegender Kopie den Hgg. von Münsterberg, Vorfahren ihrer Mutter, 4.000 ungarische fl. schuldig geblieben. Diese Schuldverschreibung wurde über ihre Großmutter auf ihre Mutter vererbt, die sie ihnen als den ältesten Söhnen testamentarisch vermacht hat. Auf diese Schulden wurde Ks. Maximilian, auch Karl V. wiederholt angesprochen. Auf dem Augsburger Reichstag hat Karl V. Abhilfe versprochen, wenn der Finanzrat eingesetzt sei. Wollen dem Kaiser keine Vorschriften machen, wieviel er ihnen für jede Schuld zukommen lassen will. Wollen mit der jeweiligen Entscheidung des Kaisers zufrieden sein. Bitten aber, ihre Lage zu bedenken, auch dass ihre Schlösser und Ämter noch verpfändet sind, dass sie unter dem Druck der Gläubiger aus Augsburg und anderen Orten stehen und dass ihre Vorfahren unter Einsatz eigener Mittel dem Reich gedient haben, wozu auch sie bereit sind 1. Datum Regenspurgk, den 14. Julij anno domini 1541.

Anmerkungen

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 Die erwähnten Kopien der Beweisunterlagen liegen der Supplikation bei, vgl. Wien HHStA, RK Kleinere Reichsstände 7, fol. 78r–90v.