Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

In Würdigung der Dienste Bf. Reinhards von Worms für Kg. und Reich belehnt er ihn auf seine Bitte hin kraft kgl. Gewalt mit den Regalien, Lehen und Temporalien des Hst. Worms mit allen dazugehörigen Besitzungen und Rechten und konfirmiert die bfl. und hochstiftischen Privilegien und Freiheiten sowie die Rechte am Rhein von Roxheim bis Stein.1 Befiehlt allen Angehörigen des Hst., Bf. Reinhard als rechter Obrigkeit Gehorsam zu leisten, jedoch vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich. Gebietet allen Reichsuntertanen die Beachtung dieser Urkunde bei Androhung schwerer Ungnade und einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes.

Konstanz, 11. August 1507.

Druck: Lünig, Reichs-Archiv XXI (Cont. III Spic. Eccl.), Nr. CLXXXI, S. 1306f. (Nachweis über Gegenz. „Sanorndfr.“ [= Serntein]) = Textvorlage A. Ebd., Nr. CLXXXII, S. 1307f. (Nachweis über Gegenz. „Sternbendraff“ [= Serntein] = B. Schannat, Historia episcopatus II, Nr. CCLXXXIX, S. 292–294 = C.

Anmerkungen

1
 Vgl. den Konfirmationsbrief Kg. Maximilians vom 15.6.1494 (Zorn, Chronik, S. 199). Der Wormser Gesandte Reinhard Noltz schilderte knapp den Belehnungsakt (Boos, Quellen III, S. 522).