Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Am vergangenen Abend übergab ein berittener kgl. Bote ein Schreiben [Nr. 916], wie es laut dessen Auskunft auch allen übrigen eidgenössischen Orten zugestellt wurde und das vermutlich inzwischen bei ihnen eingegangen ist. [Zusammenfassung des Schreibens].

Ihres Erachtens ist die Angelegenheit wichtig und duldet keinen Aufschub. Sie schreiben deshalb hiermit einen Tag nach Zürich aus. Die Gesandten sollen sich am Abend des 29. September (St. Michels tag) in ihren Herbergen einfinden. Sie bitten, sich über diese wichtige Sache vorab zu besprechen und ihre Vertreter mit Vollmacht abzufertigen, um an den Beratungen im Interesse von Ruhe und Frieden und zum Wohl und zur Ehre der Eidgenossenschaft teilnehmen zu können.1 

Zürich, 20. September 1507 (montags vor St. Mathestag apostoli et ewangeliste).

Zürich, StA, B IV 2, Stück-Nr. 42 (Konz.) = Textvorlage A. Luzern, StA, TG 115, unfol. (Or.) = B. Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 137–139 (Or.) = C.

Teilabdruck: Gagliardi, Anteil I, S. 683 Anm. 135 (Adressat: Bern).

Anmerkungen

1
 Nach Einberufung durch den Berner Magistrat vom 22.9. traten zwei Tage später führende Persönlichkeitne der Stadt zu Beratungen über das kgl. Schreiben zusammen, durch das wir zü dem romzug dem ersten zusagen nach und wider merklichen so hoch und wyt ermant werden, das die notturft ganz wil vordren, den handel wyßlich und mit güter fursorg zü bedenken (Kop., mittwuchen nach Mathei; StA Bern, A III 14, fol. 316; Gagliardi, Anteil I, S. 685 Anm. 136; Kohler, Suisses, S. 84 Anm. 2). Die Gemeinden Saanen, Frutigen und Aigle (Alenn) wurden unter Hinweis auf das kgl. Schreiben ermahnt, den Beschluß der Züricher Tagsatzung abzuwarten. Dann wo das nit beschechen und unser Eydgnosschaft knecht uber des röm. Kg. zimlich beger dem frankenrichischen Kg. söllten züloufen, sind wir dahär eins tödlichen, swären kriegs zü erwarten (ebd., fol. 317).