Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bestätigen den Empfang der kgl. Weisung vom 1. November [Nr. 877]. Die Schwäbischen Bundesstädte haben sich dieser Angelegenheit angenommen und ihren Hauptmann Dr. Matthäus Neithart sowie die Bürgermeister von Augsburga und Nürnberg [Jörg Holzschuher] zu Verhandlungen mit dem Kg. abgefertigt. Sie haben deshalb das bewußte kgl.Schreiben Neithart zugesandt. Dieserb hat sie jetzt über die Ergebnisse der auf Fragenstein geführten Verhandlungen informiert, wonach der Hauptmann die Bundesstädte erneut zusammenrufen und ihnen ankündigen soll, daß dort eine kgl. Gesandtschaft wegen der Anleihe vorstellig werden wird. Sie wurden wie andere Städte von Neithart zum 19. November (St. Elisabethen tag) nach Ulm geladen, wo der Kg. zweifellos eine Antwort aller Bundesstädte erhalten wird. Es steht ihnen nicht zu, sich in Mindelheim in separate Verhandlungen einzulassen. Bitten deshalb, sie beim Kg. zu entschuldigen.1 

Memmingen bzw. Augsburg, 8. November 1507 (mentags vor Martini/montag nach Leonhardi).

Memmingen, StdA, A 111/3, unfol. (Mundum mit geringfügigen Korrekturen und ex.-Verm.) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (Konz. vom 6.11. (sambstags nach allerhailigentag) mit geringfügigen Korrekturen und ex.-Verm.) = B. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. (Mundum mit Korrekturen) = C.

Anmerkungen

a
 Augsburg] C ergänzt: Ulrich Artzt.
b
 Dieser] C zusätzlich: und der Augsburger Altbürgermeister.
1
 Ein Vermerk am Textende von C weist darauf hin, daß Neithart den Entwurf für das Schreiben nach Memmingen (Lutz, Peutinger, S. 73) und mit Schreiben vom 5.11. auch an Augsburg geschickt hatte (Or. m. S. [Ulm], freytags nach allerseelentag; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund, Jan.-Dez. 1507, unfol.). Augsburg bestätigte am 6.11. den Empfang durch BM Ulrich Artzt und bekundete seine Hoffnung, daß Memmingen demgemäß verfahren werde (Or., sambstags nach aller heilgen tag; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 25, unfol.).