Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Zur Information oder auch zur eventuellen Vorlage werden dem Gesandten das Ausschreiben des Bundeshauptmannes [Nr. 870] sowie Abschriften des kgl. Schreibens an die Stadt [Nr. 866a] und des kgl. Mandats an die Kaufleute [Nr. 865] mitgegeben. Er soll auf die Voten der vor Memmingen sitzenden Städte achten und dann erklären, daß die Forderung des Kg.vormalen von röm. Kss. und Kgg. nie erhort und ain nuwerung sye, ouch beschwärlich, und was nachfolgender beschwarnußen daruß fliessen und entspringen mugen, auch daß die Angelegenheit nicht nur Memmingen, sondern alle Reichsstände angehe. Er ist bevollmächtigt, darüber mitzuberaten, was man in dieser Angelegenheit zum Nutzen der Gesellschaften und Städte tun kann.

Falls er als Vertreter Memmingens von den Beratungen ausgeschlossen werden sollte, soll er zuvor eine Erklärung abgeben, daß nur Jörg Besserer und Hans Funck mit einigen wenigen Angehörigen ein gemeinschaftliches Unternehmen führten, das jedoch nicht als Handelsgesellschaft angesehen werden könne. Sie zahlten Steuern wie alle anderen Bürger. Memmingen bitte, die Interessen seiner Bürger und Kaufleute zu wahren.

Falls er und die Vertreter anderer Städte, in denen Handelsgesellschaften sitzen, im Rat bleiben dürfen, soll er an den Beratungen auch teilnehmen. Er wäre gut, im Namen und auf Kosten aller Bundesstädte gemeinsame Gesandte zum Kg. zu schicken oder diesem zu schreiben. Falls ein Teil der Städte dies jedoch ablehnt und dafür votiert, daß die Gesellschaften die Kosten für die Verhandlungen mit dem Kg. tragen sollten, soll er dies auf Hintersichbringen akzeptieren. [...].

Memmingen, s.d., jedoch vor dem 13. Oktober 1507.

Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Konz.).