Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Der Großprior des Johanniterordens in Deutschland, Johannes Heggenzer, hat sich darüber beklagt, daß er auf dem Konstanzer RT bei der Romzughilfe durch die Stände zu hoch veranschlagt worden sei [Nr. 271, Pkt. 6]; sein Wohnsitz liege im übrigen in den Erblanden und somit sei er ausschließlich ihm, dem Kg., als Ehg. von Österreich steuerpflichtig. Befiehlt ihnen, dafür zu sorgen, daß Heggenzer eine angemessene Hilfe lediglich für seine im Reich gelegenen Güter leistet.

[2.] Obwohl die Klöster Murbach, Schuttern, St. Peter im Schwarzwald und Ettenheimmünster sowie die Hh. von Rappoltstein sämtlich in den Erblanden beheimatet und somit ausschließlich ihm als Ehg. von Österreich untertan sind, wurden sie ebenfalls auf dem RT veranschlagt [Nr. 271, Pkt. 6/9]. Sie sollen Anweisung erhalten, ihre Hilfe ausschließlich ihm als Landesherren zu leisten, damit seine obrigkeitlichen Rechte nicht geschmälert werden.1 Er wird dies auch den Reichsständen mitteilen.2 

Augsburg, 21. November 1507.

Karlsruhe, GLA, 90/1, unfol. (Kop. mit imit. Verm. cdrp. und Gegenz. Serntein; Verm.: Copie des kgl. geschafts, durch den canzler Dr. Jacoben Mennel usbracht, St. Johansorden zu Heytersheim berurende.).

Anmerkungen

1
 Das Regiment zu Ensisheim hatte sich mit Schreiben vom 21.10. gegenüber dem Kg. für die Äbte Walter von Murbach, Johann von Schuttern, Peter von St. Peter/Schwarzwald sowie die Hh. von Rappoltstein eingesetzt, die nach dem Eingang eines kgl. Mandats zur Leistung der in Konstanz bewilligten Reichshilfe [Nr. 744] jeweils als österreichische Landsassen um Befreiung von dieser Verpflichtung gebeten hatten, und einen positiven Bescheid empfohlen, um eine Schmälerung der Rechte des Hauses Österreich zu vermeiden (Or. [Ensisheim], dornstags post Luce; TLA Innsbruck, Urk. I/8037/1. Speck, Landstände, S. 246).
2
 Am 23.1.1508 bestätigte Kg. Maximilian gegenüber der Regierung zu Ensisheim noch einmal seine Entscheidung, die Supplikanten nicht vom Haus Österreich trennen zu lassen und ihnen deshalb die Reichshilfe zu erlassen. Er habe den Kf. von Mainz und Hans von Landau als kgl. Schatzmeister aufgefordert, die bewußten Stände künftig nicht mehr mit Reichsanschlägen zu belasten. Allerdings sollten sie für Vorderösterreich mitbesteuert werden. Der Johannitermeister sei dagegen nur für seine dem Haus Österreich unterstehenden Güter exemt, nicht jedoch für seine reichsunmittelbaren Besitzungen (Kop. Bozen; TLA Innsbruck, Urk. I/8038/2).