Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Wie er weiß, haben die Stände auf dem Konstanzer RT eine Romzughilfe bewilligt. Dabei entfielen auf ihn a9 Reiter und 6 Fußsoldaten, die bis zum 16. Oktober (St. Gallen tag) nach Konstanz zu entsenden sind. Da er jedoch unverzüglich eine Eilende Hilfe und Reitertruppen benötigt, hat er sich mit Mgf. Friedrich von Brandenburg über die rasche Zuführung einer solchen Truppe über dessen Anteil am Reichsanschlag hinaus verständigt. Damit dabei nichts versäumt, sondern der Christenheit, dem Hl. Reich und der deutschen Nation zum besten gehandelt wird, befiehlt er ihm, seinen Anteil an der Truppenhilfe, nicht jedoch die bewilligte Geldhilfe, dem Mgf. [als Geldbetrag] zuzusenden, damit dieser davon Truppen anwerben kann.1 

Innsbruck, 22. September 1507.

Nürnberg, StA, ARTA 8, fol. 308–308’ (Kop.) = Textvorlage A. München, HStA, KU Regensburg/Niedermünster, 1507 IX 22 (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Äbtissin [Agnes] von Niedermünster) = B. München, HStA, KU Regensburg/Obermünster, 1507 IX 22 (beschädigtes Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Äbtissin [Katharina] von Obermünster).

Druck: Linke, Urkundenbuch I, Nr. 81, S. 41f. (Adressat: Stadt Nordhausen).

Anmerkungen

a
–a 9 ... Fußsoldaten] In B entsprechend: 2 Reiter und 4 Fußsoldaten. In C entsprechend: 5 Fußsoldaten.
1
 Laut beiliegendem Verzeichnis wurden gleichlautende Schreiben durch mgfl. brandenburgische Gesandte (Instruktion Mgf. Friedrichs für diese, Kop., s.d.; StA Nürnberg, ARTA 8, fol. 340–342) außerdem folgenden Ständen zugestellt: Schweinfurt (6 Reiter, 9 Fußknechte), Abt von St. Emmeram/Regensburg (5/12), Lgf. von Leuchtenberg (4/2), Äbtissin von Obermünster/Regensburg (0/5), Nordhausen (0/26), Rothenburg/Tauber (10/23), Goslar (10/23), Gff. Wolfgang und Joachim von Oettingen (9/12), Windsheim (5/9), Abt von Waldsassen (4/4), Mühlhausen/Thür. (0/26), Gf. Hermann von Henneberg (9/6), Äbtissin von Niedermünster/Regensburg (2/4). Summe: 73 Pferde, 167 Fußsoldaten. Nach Umrechnung der Fußsoldaten in Reiter – 2½ Fußknechte für einen Reisigen gerechnet – und zuzüglich des Kontingents Mgf. Friedrichs von Brandenburg von 48 Pferden ergibt sich eine Truppe von 188 Reitern (StA Nürnberg, ARTA 8, fol. 317; 317’; 338–338’).
Da die Originalquittungen über die Truppenhilfen der Gff. Wilhelm und Hermann von Henneberg sowie der Städte Nordhausen, Goslar, Schweinfurt, Mühlhausen und Windsheim (Quittungen Kg. Maximilians, jew. Or. Innsbruck, 22.9.1507, Verm. prps., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nrr. 7480, fol. 309–315’) in der mgfl. Überlieferung verblieben sind, ist davon ausgehen, daß diese Stände der kgl. Aufforderung nicht Folge leisteten [vgl. auch Nrr. 806, 808]. Tatsächlich teilten Goslar, Nordhausen und Mühlhausen dem Überlinger Magistrat mit Schreiben vom 5.10. mit, daß man die Fußknechte und die Geldhilfe nicht rechtzeitig zum vorgeschriebenen Termin, dem 16.10., in Konstanz haben werde, und baten, das Geld gegebenenfalls auszulegen (Or., dinstags nach Francisci confessoris; GLA Karlsruhe, 225/117, unfol.). Die Stadt Windsheim wies Mgf. Friedrich in ihrer Antwort darauf hin, daß sie aufgrund eines kgl. Mandats [Nr. 748] ihren Anteil an der Konstanzer Truppen- und Geldhilfe bereits erlegt habe (Or., mitwochen nach Dionisii [13.10.]1507; ebd., Stück-Nr. 42–320’). Abt Georg von Waldsassen machte geltend, daß sein bis auf die Grundmauern niedergebranntes Kloster zahlungsunfähig sei und er den Kg. deshalb um Erlaß der Reichssteuer ersuchen werde (Or., donerstags St. Ursula tag [21.10.]1507; ebd., Stück-Nr. 42–321’). Der mgfl. Sekretär Hans Rorer berichtete am 28.10. an Mgf. Friedrich über seine Mission zu den vier Prälaten und Prälatinnen. Demnach ging die Äbtissin von Niedermünster von einem Schreibfehler im Reichsanschlag aus, da sie darin viel zu hoch belastet sei. Bezüglich Waldsassens verwies Rorer auf das obige Schreiben des Abtes. Die Äbtissinnen von Ober- und Niedermünster bäten Mgf. Friedrich ihrerseits, ihre Bitte um Erlaß der Reichssteuern beim Kg. zu unterstützen (Or. m. S., donerstag nach Ursule; ebd., fol. 322–322’, Nr. 84). Laut der Schlußrelation Rorers zahlte der Abt von St. Emmeram nach der Zurückweisung seiner Bitte um Erlaß der Romzughilfe durch Kg. Maximilian schließlich gegen kgl. Quittung 288 fl. – davon allerdings 50 verbotene und 20 unterwertige fl., was wenigstens teilweise durch eine zusätzliche Zahlung von 5 guten fl. kompensiert wurde – und stellte für die Restsumme von 300 fl. einen bis Weihnachen einzulösenden Schuldbrief aus. Die Äbtissin von Obermünster willigte schließlich ebenfalls in die Zahlung ein und stellte gegen Aushändigung der kgl. Quittung einen Schuldbrief in Höhe von 120 fl. aus, doch sollte Mgf. Friedrich im Gegenzug beim Kg. ihre Bitte um Verringerung ihres Reichsanschlags und Erlaß des Kammerzielers unterstützen. Die Äbtissin von Niedermünster bestritt, für zwei Reiter und vier Fußsoldaten 216 fl. schuldig zu sein. Sie verwies darauf, gemäß kgl. Mandat für fünf Fußknechte nur 120 fl. zahlen zu müssen, und bot die Zahlung bis Weihnachten an. Über die Annahme der Offerte mußte allerdings noch der Mgf. entscheiden, Rorer hinterlegte die kgl. Quittung einstweilen in Regensburg. Auch Niedermünster bat um Unterstützung beim Kg. wegen eines Erlasses des Kammerzielers – anscheinend vergeblich [vgl. Nr. 946, Pkt. 12]. Die Leistung der Romzughilfe erfolgte ebenfalls [vgl. Nr. 902, Pkt. 4 mit Anm. 60]. Der Abt von Waldsassen machte die Verwüstung seines Stifts geltend, außerdem einen kgl. Brief jüngeren Datums, der nach seinem Dafürhalten mit dem von Rorer vorgelegten Schreiben nicht vereinbar war (ebd., Stück-Nr. 42–329). Die Relation des mgfl. Emissärs Cunz Gotzmann über seine Verhandlungen in Schweinfurt, Mühlhausen, Goslar und Nordhausen (Mitteilung der Statthalter und Räte in Ansbach an Mgf. Friedrich; Or. m. S., donerstag nach allerheiligen tag [4.11.]; ebd., Stück-Nr. 42–331’) liegt nicht vor. Die Quittung Kg. Maximilians über die Truppenhilfe Lgf. Johanns von Leuchtenberg verblieb lediglich als Kopie in der Brandenburg-Ansbacher Überlieferung (Kop. mit imit. Verm. prps., Gegenz. Serntein und Registraturverm. J. Villinger, Innsbruck, 22.9.1507; ebd., fol. 316’, [zu Stück-Nr. 42]), was als Indiz für die Zahlung Leuchtenbergs gelten kann.