Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Informiert die Adressaten über den Romhilfebeschluß des Konstanzer RT. Nachdem aber solich furnemen des romzugs tutscher nacion zu sunderm hohem lob, eren und wurden raicht und deshalb all und yede gaistlich und weltlich personen, derselben nacion anhengig, schuldiger pflicht nach iren ordenlichen obern darin söllen erschießlich und hilflich sin, deßhalb auch uf beschluß gemainer Reychß stenden kgl. Mt. gegen den ungehorsamen gaistlichen und weltlichen penlich mandata1 gegeben, hat er gemeinsam mit seinen Räten und dem Domkapitel beschlossen2, von den Prälaten und Geistlichen im Bm. Konstanz ein Subsidium zu erheben. Die Geistlichkeit der Stadt hat sich auf sein Ansinnen hin gehorsam erzeigt. Er ist sicher, daß auch sie sich nicht verweigern werden. Er wollte Gesandte zu ihnen schicken, wurde daran aber durch die Umstände gehindert. Befiehlt ihnen die Eintreibung des Subsidiums von den Geistlichen in ihrem Dekanat, so daß sein Bevollmächtigter das Geld am 11. November (St. Martins tag) entgegennehmen kann.

Meersburg, 23. August 1507 (montag vor Bartholomei apostoli).

Konstanz, StdA, G II 27, Stück-Nr. 42 (Or.).

Anmerkungen

1
 Vgl. Nr. 201.
2
 Bereits am 27.7. – unmittelbar nach dem Ende des RT – hatte das Domkapitel auf Antrag Bf. Hugos einige Mitkapitulare mit den Beratungen über das Subsidium beauftragt (Krebs, Protokolle des Konstanzer Domkapitels, Nr. 3072, S. 93).