Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[18.8.] Der Domdechant [Wolfgang von Zülnhart] teilte mit, daß der Bf. auf dem Konstanzer RT mit 21 Pferden und 24 Fußsoldaten veranschlagt worden sei und daß darüber hinaus 750 fl. unverzüglich in bar nach Konstanz geschickt werden müßten.1 Nach dem Dafürhalten des Bf. sollten dazu das Kapitel, die Prälaten und die bfl. Untertanen herangezogen, die Priesterschaft jedoch, die erst kürzlich eine Steuer habe aufbringen müssen, davon befreit werden. Das Kapitel stimmte dem zu.

[6.9.] Auf einen Vortrag des bfl. Kanzlers [Dr. Hieronymus Lochner] hin erklärte das Kapitel seine Absicht, seinen vertragsgemäßen Anteil an der Reichssteuer zu leisten.

[22.9.] Der Domdechant fragte erneut an, was das Domkapitel zur Romzughilfe beitragen wolle. Das Kapitel beschloß, anhand der alten Register festzustellen, was dem Bf. bislang in solchen Fällen bezahlt wurde, und beim nächsten Kapiteltag weiter darüber zu beraten.

[24.9.] Der Dechant informierte das Kapitel über eine Bitte Kg. Maximilians an den Bf.2, mit Hinblick auf den bevorstehenden Romzug Geistliche und Laien in seinem Bm. während der Gottesdienste zum täglichen Gebet für den Kg. und seine Begleiter zu veranlassen. Das Kapitel stimmte dem zu und beschloß darüber hinaus, in den Kirchen der Stadt alle vierzehn Tage Prozessionen mit Fürbitten für den Kg. und seine Begleiter abzuhalten.

Nachdem festgestellt wurde, daß das Domkapitel bei früheren Reichshilfen ein Viertel der vom Bf. zu stellenden Fußtruppen finanziert hatte, wurde beschlossen, es erneut so zu halten. Doch sollte der Bf. eine schriftliche Erklärung abgeben, daß darauf kein Rechtsanspruch besteht, sondern die Bewilligung des Kapitels freiwilliger Natur ist.

[27.9.] Das Domkapitel verabschiedete das Mandat über die Prozessionen und Fürbitten für den Kg. und seine Begleiter auf dem Romzug.3 

Der Dechant informierte das Kapitel über eine Beschwerde des Bf., daß seine Untertanen zur Steuer beitragen sollten, jedoch nicht die in seinen Gerichten ansässigen Hintersassen des Kapitels. Um Unwillen zu vermeiden, sollten auch diese herangezogen werden. Das Kapitel lehnte es ab, diesen Personenkreis zu besteuern und gleichzeitig die außerhalb der bfl. Gerichte wohnenden kapitlischen Hintersassen von der Steuer auszunehmen. Dr. Gregor Neithart und der Syndikus wurden beauftragt, eine Steuerordnung auszuarbeiten und die Steuer einzutreiben.

[1.10.] Nach Vortrag durch den bfl. Kanzler bewilligte das Kapitel, 1000 fl. für den Romzug aufzubringen.

[2.10.] Das Kapitel beließ es ungeachtet der bfl. Forderung nach einer Erhöhung seines Beitrags bei dem Beschluß vom Vortag. Da die Fußknechte jedoch mit 4½ [anstatt wie üblich 4] fl. besoldet werden müssen, will das Kapitel die damit verbundene Mehrbelastung anteilig mittragen.

[Dillingen], 18. August-2. Oktober 1507.

Augsburg, StA, Hst. Augsburg, Neuburger Abgabe, Akten 5491, fol. 46’, 50, 55–57’ (Kop.).

Anmerkungen

1
 Gemäß Aufforderung Kg. Maximilians vom 12.8. [Nr. 748].
2
 Vgl. Nr. 744 [Pkt. 7].
3
 Am 11.11. beauftragte Kg. Maximilian den Reichsstatthalter Kf. Friedrich von Sachsen, allen Reichsständen die Abhaltung von Prozessionen, Kreuzgängen und Fürbitten für einen erfolgreichen Romzug zu befehlen (Konz. mit ex.-Verm., Kaufbeuren; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 105).