Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat den Vortrag ihrer Gesandtschaft wegen des Konflikts zwischen Bf. und Stadt angehört. Bezüglich ihrer Bitte, ihre Freiheiten und Rechte zu schützen, versichert er ihnen, daß er als röm. Kg. und – gemäß den zwischen ihnen verabredetena Verträgen1 – als Schirmherr der Stadt nach wie vor die Meinung vertritt, die er ihnen unlängst schriftlich mitgeteilt hat2, nämlich daß sie eine Einschränkung ihrer Freiheiten und Rechte nicht hinnehmen dürfen und er diese schützen wird. Er ist geneigt, in dem Konflikt gütlich zu vermitteln. Da die Gegenpartei nicht anwesend ist und er in Konstanz einen RT abhalten wird, will er bei dieser Gelegenheit ihren Streit mit dem Bf. beilegen. Er geht davon aus, daß dieser aufgrund eines kgl. Mandats [Nr. 71] bis dahin nichts gegen die Stadt unternehmen wird. Sie sollen sich ihrerseits ebenfalls aller weiteren Schritte gegen Bf. und Stift enthalten.3 

Rottenmann, 20. Oktober 1506.

Karlsruhe, GLA, 209/85, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1506), fol. 96–96’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer], Verm. über ein entsprechendes Schreiben an Bf. Hugo von Konstanz) = B. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 2 (Kop.).

Anmerkungen

a
 verabredeten] In B korrigiert aus: errichteten.
1
 Vgl. Nr. 99, Anm. 3.
2
 Liegt nicht vor. 
3
 Mit Schreiben vom 17.10. informierte Konstanz den obersten kgl. Sekretär, Niklas Ziegler, über einen weiteren Konflikt: Demnach sorgte Beringer von Landenberg durch sein Verhalten mehrfach für Unruhe und Aufruhr in der Stadt und verwundete zusammen mit Ulrich von Landenberg und Bernhard [richtig: Wolf Dietrich] von Knöringen den Bürger Hans Hafner tödlich. Der Bf. duldete ungeachtet einer Vereinbarung mit dem Magistrat Landenberg in provozierender Weise in seinem Gefolge. Bei seinem Einzug in die Stadt am 12.10. kam es zu einem verbalen Schlagabtausch zwischen dem Konstanzer Zunftmeister [Konrad] Zwingenstein und Bf. Hugo bzw. dem bfl. Hofmeister Fritz Jakob von Anwil. Der Bf. beanspruchte zudem die rechtliche Zuständigkeit für diesen Fall. Der Konstanzer Magistrat wurde gewarnt, daß der Bf. darüber berate, wie diese Angelegenheit gegen die Stadt verwendet werden könne. Deshalb wurde Ziegler gebeten, den Sachverhalt gegenüber dem Kg. darzulegen (Or., sambstags post Galli; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1506), fol. 94–95’). Am 27.1. erschien Hans von Landau vor dem Konstanzer Magistrat und eröffnete, daß er Befehl des Kg. habe, ein bis Ostern währendes Moratorium zwischen Bf. und Stadt herbeizuführen. Die Stadt stimmte dem mit der Maßgabe zu, daß auch den bfl. Parteigängern untersagt werde, mit Wort oder Tat gegen sie vorzugehen (act.m itwoch vor liechtmeß im Kleinen Rat; StdA Konstanz, B I 25, fol. 210). Vgl. Rublack, Einführung, S. 138 Anm. 30; Maurer, Konstanz, S. 260.