Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Er kann über den Bericht Holzschuhers1 hinaus nicht viel Neues schreiben. Am Nachmittag ließ der Kg. gemeinsam mit den Reichsständen Hg. Albrecht von Bayern eröffnen, daß sie seinen Streit [mit Pfgf. Friedrich] durch einen Rechtsspruch entscheiden wollten, da eine gütliche Einigung nicht möglich sei. Hg. Albrecht bekundete seinerseits die Erwartung, daß dieser Spruch im Einklang mit dem von beiden Seiten bewilligten Kölner Spruch und der kgl. Deklaration2 stehen werde. Der Kg. ließ daraufhin durch den Gf. [Eitelfriedrich] von Zollern erklären, daß er gemeinsam mit den verordneten Kff. und Ff. beraten und ihm das Ergebnis mitteilen werde.

[2.] Er sprach mit dem Bf. von Eichstätt über dessen Angelegenheit und kam dann auch auf die Plackerei zu sprechen. Der Bf. äußerte, es wäre recht, wenn Mörder, Räuber und Mordbrenner auß einem gericht mochten genummen werden und gestraft. Seiner, Toplers, Meinung nach täte die Stadt gut daran, gegen die Plackerei vorzugehen und dabei nicht zu vorsichtig zu sein. Kein Reichsstand könnte sie eines Unrechts beschuldigen, da die Verhältnisse so unsicher sind und auch das mgfl. Geleit keinen Schutz darstellt.3

Konstanz, 20. Juni 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or.).

Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 12, S. 294f.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Kölner Spruch vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, S. 771–779] und Ennser Deklaration Kg. Maximilians vom 18.1.1506 [Nachweise s. Nr. 82, Anm. 6].
3
 Laut einer vertraulichen Mitteilung Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren befahl Kg. Maximilian Mgf. Kasimir von Brandenburg bei seiner Verabschiedung am 8.8., seinen Vater Mgf. Friedrich nachdrücklich zu ermahnen, das Räuberunwesen nicht länger zu dulden, oder ir Mt. wolle ine fur keinen oheim erkennen und ime ganz ungnedig werden. Nach den Informationen Toplers erwog der Kg., Mgf. Friedrich an seinen Hof zu berufen und Mgf. Kasimir in die Regierung der Mgft. einzusetzen, damit dieser der Plackerei Herr werde (eh. Or. Konstanz, 10.8.1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten 219, Stück-Nr. 42. Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 13, S. 295–299, hier 295).