Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bestätigt den Empfang ihres Berichts1 am 17. April. Er hat daraufhin noch einmal den Entwurf ihrer [geheimen] Instruktion studiert. Er befindet darin das jährliche Einkommen aus den [im Landshuter Erbfolgekrieg] verlorenen Orten in der Landvogtei und der Ortenau mit 15 000 fl. [Nr. 57, Pkt. 1] als etwas zu hoch angesetzt. Es wäre besser gewesen, wenn sie instruktionsgemäß 12 000 fl. [Nr. 58, Pkt. 3] geltend gemacht hätten, da eine höhere Summe nicht belegt werden kann. Sie sollen deshalb bei den weiteren Verhandlungen möglichst geschickt diese Summe ins Spiel bringen. Falls diese Angaben dann belegt werden müssen, ist er damit einverstanden. Er übersendet zu diesem Zweck ein Verzeichnis aller von der Gegenseite eroberten Schlösser, Städte und größeren Dörfer [Nr. 426] sowie ein Register der jährlichen Einkünfte daraus.2 Dies könnte durch Abrechnungen belegt werden. Doch soll das Register beim derzeitigen Stand der Verhandlungen keinesfalls übergeben werden. Da er ohnehin nicht vollständig restituiert oder entschädigt werden wird, reicht es vorläufig aus, bei den Verhandlungen daraus zu referieren. Selbst wenn der Kg. die Bezahlung der 4000 fl. Bodenrenten übernehmen und dazu 100 000 fl. bar bezahlen würde, ginge sein Verlust dennoch in die Tausende, abgesehen vom Gewinn des Hauses Österreich und dem Verlust der Kurpfalz an Frondiensten, Kriegsdiensten, obrigkeitlichen Rechten, Weiderechten, Wildbännen und anderen im Register nicht berücksichtigten Posten. Falls es ihnen dessenungeachtet erforderlich erscheint, das Register zu übergeben, ist er damit einverstanden. Seinem Schreiben liegt außerdem ein Verzeichnis über die jährlichen Ausgaben für die Amtleute3 bei. Sie sind nun einschließlich ihrer vorherigen Instruktionen und Weisungen für die Schlußverhandlungen ausreichend informiert. Dan ist der Mt. meynung und will, uns und unsere sone mit gnaden und truwen zu meynen, so stet unser will oder meynung, entlich mit ir gericht zu sein uf form und maß, ir von uns abgescheiden seint. Sie sollen sich darum bemühen, daß er die Gnade des Kg. wiedererlangt.

Heidelberg, 18. April 1507 (sontaig misericordias Domini).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 94–94’ (Or.).

Anmerkungen

1
 Venningen und Landschad hatten am 15.4. berichtet, daß sie sich seit dem 11.4. bis zum Vortag vergeblich um eine Audienz bemüht hätten. Der Kg. habe sie nach Konstanz bescheiden wollen. Auf die Beschwerde der Gesandten hin ließ sich Kg. Maximilian indessen herbei, sie am Abend des 14.4. in Gegenwart des Kanzlers [Serntein] anzuhören. Der Kg. zeigte sich erfreut über das Angebot Kf. Philipps, bat sich jedoch Bedenkzeit aus. Der Kanzler machte in weiteren Verhandlungen das geringe Einkommen aus den eroberten Gebieten geltend und schlug vor, eine Aufstellung über die 57 Orte mit den – auf insgesamt 15 000 fl. bezifferten – Einkünften daraus zu erstellen und entsprechende Belegdokumente vorzulegen. Venningen und Landschad baten daraufhin Kf. Philipp, ihnen möglichst bald ein entsprechendes Verzeichnis mit einer Laufzeit über zwei oder drei besonders einträgliche Jahre zu schicken, die vlycht wole mogen gefunden werden; darzu, ob unfel, eckern oder andern derglich nit angeschlagen weren, das man die auch ungevarlichs anschlags hinzugesetzt, damit wir die summe der XVM fl. jarlicher nutzung oder gefell etlicher maß erraichen oder merers, doch mit warheyt, anzaigen mochten (Or. m. 2 Ss. [Straßburg], dornstags nach quasimodogeniti; HStA München 217/II, fol. 168–169’) .
2
 Ein für die Verhandlungen angefertigtes Verzeichnis bezifferte die jährlichen Einkünfte aus der Landvogtei Hagenau mit 3971 fl., 11½ alb., aus der Ortenau mit 3104 fl., 22 alb. zuzüglich 498 fl. Gülten aus Straßburg, aus dem Kurpfälzer Eigengut in der Landvogtei Hagenau mit 1622 fl., 6 alb. Einschließlich einiger kleinerer Posten belief sich das jährliche Einkommen auf insgesamt 9802 fl. zuzüglich des Schirmgelds der Stadt Weißenburg in Höhe von 200 fl. und anderer Leistungen wie Frondiensten (HStA München, Fürstensachen 963, fol. 57–70).
3
 Liegt nicht vor.