Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Bestätigt den Empfang seines Schreibens1 wegen der Priesterschaft im Fm. Steiermark und bekundet seine Zustimmung zu seinen Überlegungen in bezug auf Goldacker2. Sollte die Priesterschaft die Befreiung nicht erhalten und das bewußte Schriftstück nicht gemäß seiner Instruktion ausgehen, wäre dies – wie er selbst ermessen kann – problematisch. Denn Goldacker könnte dennoch seine Forderung wegen der 100 fl. erheben. Dies soll er verhindern.

[2.] Übersendet ihm die Abschrift eines Ausschreibens3  (generals), das das unbillige Vorgehen der Landstände dokumentiert. Er soll es nach seinem Gutdünken verwenden. Er weiß, welche anhaltend nachteiligen Folgen ihm, dem Ebf., dem Erzstift und der Kirchenprovinz entstehen würden und daß man eine Strafe durch den Hl. Stuhl zu gewärtigen hätte, würde er sich gegen die Gebote Gottes sowie die Vorschriften der Kirchenväter und der Konzilien bezüglich der Zehnten, die göttlichen Rechts sind, in der geforderten Weise einlassen. Diesen Aspekt soll er nach seinem eigenen Ermessen geltend machen.

[3.] [PS] Teilt mit, daß ihm das in Abschrift beiliegende Ausschreiben des Hauptmannes [Wolfgang von Polheim] und der Regenten Niederösterreichs samt einem Schreiben des Kg. wegen des Abts von Mondsee zugegangen ist.4 Er soll den röm. Kg. gemäß den ihm zuvor gegebenen Anweisungen darauf aufmerksam machen, daß dieser ihm und dem Erzstift die Hft. einschließlich der Vogtei über das Kloster mit allem Zubehör, wie dies Hg. Georg [von Niederbayern] innehatte, verkauft hat. Er ist auch einverstanden, daß der Abt für das in der Hft. Wildeneck gelegene Klostergut Leistungen für die Mgft. ob der Enns erbringt. Er ist zuversichtlich, daß es nicht in der Absicht des Kg. liegt, dem Erzstift unter Mißachtung des Kaufvertrags etwas zu entziehen oder dies jemandem zu gestatten. Vielmehr soll der Kg.dafür Sorge tragen, daß das Erzstift nicht ohne rechtliche Klärung in seinen mit dem Kauf erworbenen Rechten geschmälert wird.

Gmünd, 5. Juli 1507 (montag nach St. Ulrichstag) ; präs. Konstanz, 20. Juli (17.00 Uhr).

Salzburg, LA, GA IV, Nr. 3, unfol. (Or. m. S.).

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Möglicherweise ist der kgl. Rat Georg Goldacher gemeint.
3
 Die steirischen Stände hatten Kg. Maximilian auf einem Landtag in Graz am 21.9.1506 eine Steuer bewilligt, wonach von je 100 Pfd. Vermögen ein Reiter und vier Fußknechte zu finanzieren waren. Der landständische Ausschuß zeigte den Ende April 1507 nach Graz verordneten kgl. Räten die Weigerung des Ebf. von Salzburg und des Bf. von Seckau an, von ihren in der Steiermark anfallenden Zehnten einen Beitrag zu leisten. Außerdem meldeten sie die Steuerverweigerung eines Teils der Geistlichkeit. Die kgl. Räte und der Ausschuß erneuerten in ihrem Ausschreiben vom 17.5. den Befehl zur Rüstung gemäß Landtagsbeschluß und setzten auf den 25.7. einen Musterungstag an, unter Androhung von Strafen bei weiterer Säumigkeit (Kop. Graz, montag nach dem sontag exaudy; LA Salzburg, GA IV, Nr. 3, unfol.).
4
 Liegen nicht vor.