Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Beläßt es bei ihrem Bericht in betreff der Absolution der kurpfälzischen Prälaten und Adligen [Nr. 559, Pkt. 2/5].

[2.] Item der copyen halben, so es zum vertrag komme, uch zu schicken, unsers willens dester baß wissen zu halten etc.: Solchs dunkt uns nit dinstlich sin, als uch selbs auch, sunder steet by uch, unserm bevelh nach; und wes uch begegent, darin wißt ir uch wol zu halten. So ist es auch, als ir selbs melden, noch in wyten bergen. Wan es aber zum begryfen und in die feder kombt, so uch dann icht merglichs uber unser instruction und gewalt irrt und uch not ducht, an uns langen zu lassen, habt ir in der yl wol zu tun. Uch soll auch unverzuglich antwort werden. Doch stet es alles by uch, ob es den verzug lyden woll. 

[3.] Bekundet seine Zustimmung zu ihren Verhandlungen über die Landvogtei. Er hat ihren Bericht bezüglich der 4000 fl. Gülten verstanden. Ihm ist es gleich, ob die Zahlungsverpflichtung auf die Landvogtei oder anderswohin verschrieben wird.

[4.] Bezüglich des Geschenks für den kgl. Kanzler beläßt er es bei ihrem Schreiben, doch soll man erst etwas geben, wenn die Verhandlungen zu seinem Vorteil abgeschlossen sind.

[5.] Das von ihnen angeregte eigenhändige Dankschreiben an den Bf. von Würzburg erachtet er für unnötig.

[6.] Er hat die Unterlagen über die Verhandlungen auf dem Schwäbischen Bundestag in Augsburg noch nicht erhalten. Er wird sie ihnen dann jedoch unverzüglich zusenden, damit sie ggf. mit dem Kg. und anderen verhandeln können.

[7.] [PS] Was die Übertragung der Pfründe des Administrators von Freising angeht, so hat laut Auskunft Johann Geyers Pfgf. Wolfgang das erforderliche Alter noch nicht erreicht. Geyers Gutachten1 übersendet er ihnen samt dem Entwurf einer Vollmacht (procuratorium), verbunden mit der Weisung an ihn, Venningen, gemeinsam mit dem Bf. von Würzburg weiter in dieser Angelegenheit zu verhandeln.

[8.] Er hat den Bericht über ihre Unterredung mit dem Bf. von Bamberg erhalten. Er wird dem Viztum [Ludwig von Eyb] einen weiteren strikten Befehl zusenden, die Übeltäter gefangenzusetzen und zu bestrafen.

[9.] Er wird den Bf. von Bamberg schriftlich ersuchen, ihm die Kastvogtei zu Schuttern nicht zu entziehen. Er ist zuversichtlich, daß der Bf. seiner Bitte willfahren wird. Sie sollen diese Angelegenheit ebenfalls weiterverfolgen.

Heidelberg, 27. Mai 1507 (dorstag nach dem hl. pfingstag).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 145–145’, 147, 149, 150 (vermutlich Or.).

Anmerkungen

1
 Johann Geyer hielt die Resignation Pfgf. Philipps von seinen Domherrenpfründen in Würzburg und Augsburg zugunsten Pfgf. Wolfgangs [geb. 31.10.1494] nach Vollendung des 14. Lebensjahrs für problemlos. Bis dahin war seines Erachtens ein päpstlicher Dispens notwendig. Die päpstliche Bulle „de non conservando“ für den Administrator sollte außerdem auf eine Klausel hinsichtlich der Übertragung seiner Domherrenpfründen vor seiner Konsekration hin geprüft werden. Auch Geyer bewertete die Augsburger Domherrenpfründe mit Hinblick auf einen möglichen Tausch gegen eine Domherrenpfründe zu Bamberg als wertvoll und erachtete die Einschaltung Bf. Lorenz’ von Würzburg für ratsam. Die zwei Domherrenpfründen in Köln und Trier sollten an Pfgf. Heinrich übergehen; Pfgf. Philipp sollte Geyer und Johann Jochgrim (Kanoniker zu St. Wido/Speyer) und weitere geeignete Personen in Köln zu Prokuratoren ernennen. Seine Pfründe in Straßburg dagegen sollte Pfgf. Philipp vorläufig noch behalten (Kop., s.d.; HStA München, Fürstensachen 963, fol. 148–148’).