Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Erklärt seine Zustimmung zu der von Kg. Maximilian vorgenommenen Verschreibung der jährlichen Augsburger Stadtsteuer an Bf. Matthäus auf Lebenszeit. Demnach tritt diese Überschreibung jedoch erst nach Auslaufen der Verschreibung der Stadtsteuer an Gf. Adolf von Nassau1 in Kraft. Für den Fall, daß der Bf. vorher sterben sollte, erstreckt sich die auf ihn lautende Verschreibung, dann jedoch befristet auf zwölf Jahre, auch auf dessen Bruder [Johannes Lang] und dessen Söhne. Diese Übertragung gilt auch, falls der Bf. innerhalb von zwölf Jahren nach Auslaufen der Verschreibung an Nassau sterben sollte.

Konstanz, 8. Juli 1507.

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 222–222’ (Kop., Kollationsverm. B. Ballof).

Anmerkungen

1
 Laut Konsensbrief Kf. Jakobs von Trier vom 26.7.1505 hatte Kg. Maximilian Gf. Adolf mit Wirkung vom 11.11.1501 an die Augsburger Stadtsteuer für 14 Jahre verschrieben (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 528, S. 847). Bei Wiesflecker (Regesten III/1, Nr. 9553, S. 119) ist lediglich eine von 1499 datierende Verschreibung mit neunjähriger Laufzeit nachgewiesen (Mitteilung an die Stadt Augsburg vom 27.11.1499). Vgl. Böhm, Reichsstadt, S. 250–254.