Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bestätigt den Empfang seines Schreibens bezüglich der erfolgten Einigung zwischen ihnen.1 Entschuldigt sich dafür, daß der bfl. Gesandte unverrichteter Dinge wieder abreisen mußte. Von seiner Seite liegt kein Verschulden vor. Er war – bis zu dem Tag, an dem der Gesandte bei ihm eintraf – fest davon überzeugt, daß sein Schwager Hg. Albrecht von Bayern [mit der Ausbezahlung der fälligen Rate durch ihn] einverstanden ist.2 Bietet ihm die Übernahme der aus dieser Gesandtschaft entstandenen zusätzlichen Kosten an. Bekundet seinen Willen, an ihrer Übereinkunft festzuhalten.

Konstanz, 29. Juni 1507 (tercio kal. Iulii).

Stuttgart, HStA, A 96, Bü. 24, unfol. (lat. Konz.).

Anmerkungen

1
 Das Schreiben liegt nicht vor. Es ging um Streitigkeiten über das Erbe der 1503 verstorbenen Barbara Gonzaga, Gemahlin Hg. Eberhards I. von Württemberg. Hg. Albrecht hatte am 7.12.1505 einen Vergleich zwischen Hg. Ulrich und Mgf. Francesco von Mantua herbeigeführt, wonach den Gonzaga in drei Raten insgesamt 13 000 fl.rh. zu bezahlen waren. Hg. Albrecht übernahm in Verrechnung mit seinen aus dem Landshuter Erbfolgekrieg herrührenden Schulden bei Hg. Ulrich die Bezahlung. Bf. Ludovico Gonzaga schloß sich am 22.9.1506 diesem Vergleich an. Vgl. Stälin, Heirath, S. 16f.; Ders., Geschichte IV, S. 50f.; Severidt, Familie, S. 310f.; Behne, Vergleich, S. 738f.
2
 Offensichtlich war die Auszahlung der am 23.4.1507 fälligen zweiten Tranche von 2166 fl. an Bf. Ludovico unterblieben. Dies geht auch aus einem Schreiben Hg. Albrechts von Bayern an den Bf. vom 22.5.1507 hervor, worin er den reibungslosen Ablauf der weiteren Zahlungen zusicherte (lat. Konz. München; HStA München, KÄA 4496, fol. 4).