Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat vor einiger Zeit alle Güter der als Anhänger Kf. Philipps von der Pfalz geächteten Amberger Bürger Peter und Leonhard Portner, insbesondere deren Weingüter in und bei Regensburg und Donaustauf (Stauffen), seinem Sekretär Gabriel Vogt übereignet und diesem einen Reversbrief ausgestellt, wonach die Lösung Kf. Philipps und seiner Anhänger aus der Acht und die Restituierung ihrer Güter vorbehaltlich dieser Überschreibung erfolgen soll. Hg. Albrecht hatte die Weingärten zu Beginn des Landshuter Erbfolgekrieges eingezogen. Laut Zusage der hgl. Räte ihm gegenüber hätte er sie inzwischen an Vogt übergeben und sich mit ihm über die zwischenzeitlichen Einkünfte einigen sollen. Er hat nun zu seinem Befremden erfahren, daß er die Weingärten statt dessen den Portnern zurückgegeben hat. Befiehlt ihm unter Androhung schwerer Strafen und der kgl. Ungnade die unverzügliche Übergabe der Portnerschen Güter an Vogt oder dessen Bevollmächtigten.

Konstanz, 8. Juni 1507.

München, HStA, KÄA 978, fol. 66–67 (einer Weisung Hg. Albrechts an Hans von Paulsdorf (Viztum zu Straubing) und andere bay. Räte in Konstanz vom 12.7. (montag vor Margarethe) inserierte wörtliche Wiedergabe des Schreibens1).

Anmerkungen

1
 Paulsdorf und die anderen Straubinger Räte antworteten am 14.8., daß nach ihren von Wolfgang Portner (Tabellion des Regensburger Konsistoriums) stammenden (W. Portner an die Straubinger Räte, Kop., s.d., jedoch Regensburg, vor dem 14.8.1507; HStA München, KÄA 978, fol. 70–70’) und von weiteren Zeugen bestätigten Informationen seine beiden Brüder Peter und Leonhard die von Vogt beanspruchten Weingärten bereits vor Ausbruch des Landshuter Erbfolgekrieges verkauft hätten, weshalb Hg. Albrecht diese irrtümlich als Achtgüter eingezogenen Besitzungen samt den Einkünften an die rechtmäßigen Käufer zurückgegeben habe. Einer dieser Käufer sei der Regensburger Bürger Hans Portner gewesen, der den Weingarten [zu Tegernheim] noch innehabe. Sie hätten diese Informationen Christoph Vogt mitgeteilt, der eine Stellungnahme dazu abgegeben habe. Beide Schriftstücke lägen dem Bericht bei. Das Vorgehen Gabriel Vogts sei ihrer Ansicht nach bedenklich; sie benötigten weitere Instruktionen (Or. Straubing, sambstag unser lb. Frauen ir schiedung abent; ebd., fol. 68–68’, 69’). Der Vertreter Gabriel Vogts, sein Sekretär Christoph Vogt (aus Kempten), bewertete die Stellungnahme der Gegenseite als Verzögerungstaktik und forderte die Umsetzung des kgl. Mandats (Kop., s.d., jedoch Regensburg, vor dem 14.8.1507; ebd., fol. 71).