Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat bei den Vermittlungsverhandlungen des kgl. Kommissars Bernhard von Liebenstein wegen des an Hans Weinläder [Heilbronner Bürger] begangenen Totschlags eine Sühneleistung beispielsweise durch eine Wallfahrt angeboten, was die Gegenpartei jedoch ablehnte.1 Bittet, ihn von seiner Schuld freizusprechen oder ihm mit seinen Kindern an einem anderen Ort das Wohnrecht zu gewähren. Sagt zu, dennoch für die begangene Tat Sühne leisten zu wollen, wie ihm dies sein Beichtvater und sein Gewissen vorschreiben.

s.l., 15. Juni 1507 (St. Vits des hl. märters tag). 

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 40–40’ (Or.).

Anmerkungen

1
 Die Stadt Heilbronn hatte nach der Ankündigung seiner Vermittlungsbemühungen durch Liebenstein darauf hingewiesen, daß die kgl. Kommission auf der Grundlage einer falschen Darstellung des Sachverhaltes bewilligt worden sein mußte. Demnach lag kein Totschlag im Affekt vor, sondern das Stadtgericht hatte Feyerabend wegen heimtückischen Mordes zum Tode verurteilt. Die Stadt lehnte deshalb eine Beteiligung an der Vermittlung ab, zeigte sich aber zuversichtlich, daß die Familie und Freunde Weinläders den anberaumten Termin aus Gehorsam gegenüber dem röm. Kg. wahrnehmen würden (Or. Heilbronn, abend ascensionis [12.5.]1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 38–38’, 42–42’ ). Am 27.5. mußte die Stadt dem kgl. Kommissar allerdings mitteilen, daß die Partei des getöteten Hans Weinläder gütliche Verhandlungen ablehnte (Or., dornstag nach dem pfingsttag; ebd., fol. 41–41’).