Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Er hat seinerzeit Pfgf. Otto von Mosbach als regierendem Landesherrn befohlen, sie wieder in den Besitz des von Onark von Wildenfels widerrechtlich angeeigneten Schlosses Neuhaus zu bringen. Der Pfgf. ergriff jedoch die Partei Wildenfels’. Die daraufhin vom Kg. gegen Wildenfels verhängte Acht wurde unter der Bedingung, daß dieser die Gefangenen freilasse, das Schatzungsgeld herausgebe und das Schloß an Hg. Albrecht von Oberbayern oder Pfgf. Otto übergebe, bis zu dem auf ihre Bitte hin nach Köln [1499] anberaumten Schiedstag sistiert. Wildenfels übergab zwar das Schloß an Pfgf. Otto, nahm jedoch den gesetzten Termin nicht wahr. Inzwischen verstarb [am 8.4.1499] der Pfgf. Da es ursprünglich hieß, daß Pfgf. Friedrich dessen Erbe antreten wird, erwirkten sie ein an diesen gerichtetes kgl. Achtexekutionsmandat, ihnen Neuhaus zu übergeben und gegen Wildenfels und dessen Helfer als Reichsächtern vorzugehen. Der tatsächliche Erbe, Kf. Philipp von der Pfalz, ignorierte das an seinen Sohn adressierte Mandat wie auch alle folgenden kgl. Befehle an ihn selbst.1 Statt dessen wurden sie genötigt, Wildenfels auf seine unbillige Forderung hin 2700 fl. und später weitere 800 fl. zu bezahlen. Die Gegenpartei willigte im Gegenzug in ein rechtliches Verfahren ein, das dann aber unterblieb.

[2.] Bitten erneut um ein Mandat an Kf. Philipp zur Rückgabe des Schlosses mit allem Zubehör und Aushändigung aller daraus bezogenen Einkünfte. Bieten Wildenfels wegen etwaiger Forderungen an sie ein rechtliches Verfahren vor dem röm. Kg., dem kgl. Kammergericht oder einer unparteiischen Kommission an.

s.l., s.d., jedoch Konstanz, vor dem 18. Juli 1507.2 

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 258–259 (Kop.).

Anmerkungen

1
 In einem wohl auf 1503 zu datierenden Mandat an Kf. Philipp stellte Kg. Maximilian den Vorgang in gleicher Weise dar wie die beiden Stauff noch einmal vier Jahre später und machte geltend, daß diese die Nichtbefolgung früherer kgl. Mandate beklagt hätten. Er befahl dem Kf. unter Androhung der Reichsacht die Auslieferung des Schlosses samt der Einkünfte daraus (Kop., s.d.; HHStA Wien, Maximiliana 40, Fasz. II/3, fol. 23–24).
2
 Die kurpfälzischen Gesandten Venningen und Landschad übersandten die Supplikation mit Schreiben vom 18.7. an Kf. Philipp (Or. Hd. Landschad, Konstanz, sontags nach Alexii; präs. Heidelberg, 23.7.1507; HStA München, Fürstensachen 963, fol. 171–171’).