Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Antworten auf die vor kurzem erfolgte schriftliche Aufforderung an sie1, darzulegen, worauf sich ihre Rechte an der Nördlinger Korngülte gründen2: Die Gülte wurde seit Menschengedenken von ihren Vorfahren eingenommen, ohne daß dies je angefochten wurde. Wie dieses Recht an die Gff. von Oettingen gekommen ist, konnten sie allerdings nicht feststellen, da ihnen der verstorbene Hg. Georg von Bayern-Landshut vor einigen Jahren unter anderem viele Urkunden weggenommen hat. Sie wollen jedoch weitere Erkundigungen anstellen und ihn dann informieren.3 

[Konstanz], 16. Juni 1507. 

Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 26 (Kop. Hd. U. Strauß).

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
3
 Offenbar glückte der Nachweis. Die zuletzt von Kg. Ruprecht 1407 implizit bestätigte Verpfändung der jährlichen Nördlinger Steuer von 300 Pfd. Heller und der Reichskorngülte von 700 Malter an die Gff. von Oettingen (Lang, Materialien III/1, S. 55f.; Oberndorff, Regesten II, Nr. 4707, S. 345) wurde 1518 von Ks. Maximilian konfirmiert. Vgl. Kudorfer, Nördlingen, S. 137f.