Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Seiner Kenntnis nach hat er den Streit zwischen Hg. Albrecht von Bayern und Pfgf. Friedrich als Vormund beigelegt und dabei verfügt, daß die von Hg. Albrecht für die Deckung der 24 000 fl. ausgewiesenen Ländereien erneut taxiert werden sollen; falls die Summe noch nicht gedeckt ist, soll Pfgf. Friedrich auch Wemding erhalten. Dies wäre für ihn nicht akzeptabel, da er die Stadt von Hg. Albrecht gekauft und die Kaufsumme zum Teil bereits bezahlt hat.1 Zwar ist er noch nicht im Besitz Wemdings, doch ist das vor den Richtern des Schwäbischen Bundes gegen Hg. Albrecht anhängige Verfahren2 soweit gediehen, daß er zuversichtlich ist, Recht zu bekommen. Wenn die Stadt kraft der kgl. Deklaration inzwischen an Pfgf. Friedrich abgetreten würde, würde dies gegen die Bundesordnung und das gemeine Recht verstoßen, dessen Wahrung ihm als röm. Kg. mehr als anderen obliegt. Die Deklaration erging zweifellos in Unkenntnis dieses Sachverhalts. Bittet ihn, dafür zu sorgen, daß sein Recht an der Stadt gewahrt und die Rechtsprechung des Bundes nicht mißachtet wird.

s.l., jedoch Konstanz, 3. Juli 1507 (sampstag nach visitationis Marie virginis). 

Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 28–28’ (Or.).

Anmerkungen

1
 Vgl. dazu Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 852, S. 1328f. [Pkt. 4], mit Anm. 3.
2
 Vgl. dazu Ackermann, Reuchlin, S. 129–139.