Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Wolfgang Haller (kgl. Speisemeister), Sohn des verstorbenen Johann Haller, Georg Haller, Sohn des verstorbenen Andreas Haller, sowie Niklas, Rochus, Ulrich und Georg Haller, Söhne des verstorbenen Ulrich Haller, haben mitgeteilt, daß sie folgende vom Reich lehnbare Güter von ihren Vätern ererbt hätten: einen Anteil an der Burg Ziegelstein, einen Zehnten zu Roßtal, das von Keferpaum1 innegehabte Gut am unteren Galgenhof [in Nürnberg], das von Lienhard und Gertraud Schmid innegehabte Gut in Laufamholz (Lauffenheltz) und eine Wiese bei Mögeldorf. Sie ersuchten unter Berufung auf eine (der Originalurkunde inserierte) Urkunde Ks. Friedrichs III. für die Nürnberger Haller2 um die erneute Belehnung mit diesen Gütern. Dies ist vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich geschehen. Wolfgang Haller leistete den üblichen Eid. Die übrigen Lehnsträger sollen dies bis zum 11. November (St. Martins tag) vor Hans von Obernitz (kgl. Schultheiß zu Nürnberg) nachholen.

Konstanz, 9. Juli 1507.

Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 88 (Auszug).

Anmerkungen

1
 Kein Nachweis möglich. Vermutlich liegt ein Schreibfehler vor und Hans Keferlein (Fleischmann, Reichssteuerregister, S. 122, Nr. 3941) ist gemeint.
2
 Vgl. die Urkunde Ks. Friedrichs III. vom 13.12.1492 (Chmel, Regesta, Nr. 8878, S. 796).