Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat dem Ritterstift Odenheim die Verlegung nach Bruchsal gestattet, wie anschließend auch der für das Stift [als Schirmvogt] zuständige Bf. Philipp von Speyer.1 Die hergebrachten Rechte Dritter werden davon nicht berührt. Die Aufnahme des Ritterstifts in Bruchsal geschah aus schwerwiegenden Gründen. Als röm. Kg. obliegt ihm die Wahrung der Rechte des Stifts. Gebietet allen Reichsuntertanen bei Androhung einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes, die dem Stift erteilte Genehmigung nicht zu behindern, sondern vielmehr die Stiftsherren bei der Verlegung zu unterstützen. Ansprüche von seiten Dritter sollen auf dem Rechtsweg verfolgt werden.

Konstanz, 26. Juni 1507.2 

Regest: Wetterer, Verlegung, S. 46.

Anmerkungen

1
 Urkunde Bf. Philipps vom 21.5.1507 (Druck: Wetterer, Verlegung, S. 35–40).
2
 Die eigentliche Genehmigung Kg. Maximilians war bereits – wie in obigem Mandat angedeutet – vor der Zustimmung Bf. Philipps von Speyer vom 21.5. erfolgt. Mit der neuerlichen Verfügung reagierte der Kg. auf eine Beschwerde der Stiftsherren wegen Widerständen gegen die geplante Translation (Wetterer, Verlegung, bes. S. 34–46; Wetterer, Stiftung, S. 210; Fetzer, Untertanenkonflikte, S. 16f.; Bischoff, Bruchsal, S. 129f.).