Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bekundet, daß die gemäß dem Recht und Herkommen der Stadt Nürnberg laut ihrer Heiratsurkunde erfolgte Zusage Ursulas von Fladungen, Ehefrau des Hans von Fladungen, bezüglich ihres Heiratsguts und der Widerlage1 gültig ist und von niemandem angefochten werden darf. Befiehlt allen Reichsangehörigen bei Androhung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Deklaration und gebietet ihnen, Frau von Fladungen wegen ihres Heiratsgutes und der Widerlage nicht zu behelligen.

Konstanz, 17. Juni 1507.

Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 37’ (Kop.).

Anmerkungen

1
 = Gegengabe zur Sicherung des Heiratsgutes der Frau (Grimm, Deutsches Wörterbuch XIV/1,2, Sp. 1095–1098).