Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Die kgl. Räte Ritter Ernst von Welden und Ritter Balthasar Wolf legten vor dem Nürnberger Rat ausführlich den Befehl des röm. Kg. dar, eine bevollmächtigte Gesandtschaft zum RT nach Konstanz, den der Kg. unter Hintanstellung seiner erbländischen Angelegenheiten zum Wohl des Reiches einberufen hat, abzuordnen. Die Nürnberger Gesandten sollten ohne Hintersichbringen gemeinsam mit den übrigen Reichsständen über die Angelegenheiten von Kg. und Reich, die Kaiserkrönung, das Papsttum und die Abwehr Frankreichs beraten. Die beiden kgl. Räte legten weiter dar, daß der frz. Kg. in Verhandlungen über den käuflichen Erwerb der Papstwürde stehe und der Papst bereits Geld angenommen habe und daß der frz. Kg. beabsichtige, nicht nur die Papstwürde, sondern ganz Italien zu gewinnen und daneben Ungarn, Aragon, Venedig, Lüttich und Geldern unter seinen Willen zu zwingen und dadurch seine Macht zum Nachteil des Reiches zu steigern. Da der röm. Kg. dem nicht allein Widerstand leisten könne, sei er für den Fall, daß die Stände in Konstanz nicht erscheinen würden, genötigt, die Interessen seiner Erblande zu bedenken und sich für Burgund und Österreich mit dem frz. Kg. vertraglich zu einigen, wenngleich auf die Einhaltung eines solchen Vertrags durch die Franzosen wenig Verlaß wäre. Der Kg. sei bereit, in dieser wichtigen Angelegenheit alle seine Mittel einzusetzen.

Jörg Holzschuher und Konrad Imhoff versicherten den kgl. Räten die Treue der Stadt gegen den Kg. und sagten zu, unverzüglich eine bevollmächtigte Gesandtschaft zur Beratung über die Reichsangelegenheiten nach Konstanz abzufertigen.1 

Act. Nürnberg, 14. April 1507 (mitwochs [nach Quasimodogeniti]).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratsbücher, Nr. 8, fol. 348’-349’ (Kop.).

Anmerkungen

1
 Beschluß des Nürnberger Rates vom 14.4.1507 entsprechend der Antwort an die beiden kgl. Gesandten (StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe 476, fol. 7’). Vgl. Egersdörfer, Städte, S. 26 Anm. 2.