Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

/57–57’/ [10.2.1507] Anwesend: Johann Bletz von Rotenstein (Dekan), Gf. Heinrich von Montfort, Johann Konrad von Bodman (Kantor), Roland Göldlin, Dr. Matthäus von Bubenhofen, Peter von Hertenstein, Hieronymus Schenk von Limpurg. – Moritz Hurus, Othmar Hugs und der Konstanzer Stadtschreiber1, die vom Rat mit der Beschaffung von Quartieren für den röm. Kg., die Reichsfürsten und andere Teilnehmer des RT beauftragt waren, informierten das Domkapitel über ihre Bitte an den Domdekan, sich dafür einzusetzen, daß auch die Häuser von Priestern für Herbergen und Stallungen zur Verfügung gestellt würden. Der Domdekan habe ihnen geantwortet, ihre Bitte dem Domkapitel vortragen zu wollen. Da sie bereits mit der Organisierung von Quartieren begonnen hätten, hätten sie auch die Häuser von Priestern einbezogen, obwohl noch kein Bescheid vorgelegen habe. Dies sei jedoch nicht aus Mißachtung dem Kapitel gegenüber geschehen. Da inzwischen etliche Teilnehmer am RT um Beschaffung von Unterkünften gebeten hätten, müßten weitere Besichtigungen durchgeführt werden. Sie bäten deshalb im Namen des Rates um die Einwilligung des Domkapitels dazu und um Zuordnung eines Bevollmächtigen für die Bereitstellung von Herbergen und Stallungen in den Priesterhäusern. Etliche Fürsten, so der Bf. von Augsburg, wünschten die Unterbringung in einem Domherrenhof.

Das Domkapitel bewilligte die Abstellung des Pflegers Markus [Bärtelin] für die Besichtigung von Häusern der Priester, mit der Bitte, sy wellen daran sin, dz den priestern zimlich, geschickt personen zugeordnet werden zu beherbergen, dz sy in irem wesen nit geirrt werden etc. Aber der tumherrnhöf halb wussen sy selbs, dz die tumherrn vil fruntschaft haben, die villicht bij inen herberg haben werden, sich nichtdestminder kgl. Mt., wa sich begebe, in gehorsame erzaigen und gepurlich halten.

Die Verordneten der Stadt nahmen diese Antwort zur Berichterstattung an den Rat an.

/59/ [22.2.] Anwesend: Johann Bletz von Rotenstein (Dekan), Johann Zwick (Kustos), Gf. Heinrich von Montfort, Johann von Randegg, Roland Göldlin, Peter von Hertenstein, Gf. Johann von Lupfen, Wolfgang von Hewen, Dr. Matthäus von Bubenhofen und Hieronymus Schenk von Limpurg. – Auf Antrag des Dekans wurde darüber beraten, wie die röm. Kgin. empfangen und seitens des Kapitels beschenkt werden soll. Durch Mehrheit wurde beschlossen, die Kgin. wie in Augsburg nicht mit einer Prozession zu empfangen. Ebensowenig besteht die Notwendigkeit, ihr ein Kleinod zu schenken, dann zu besorgen, solhs in kainer achtung werden etc. Außerdem müßte man dann den Hg. von Württemberg und andere Fürsten mit erheblichen Kosten in ähnlicher Weise bedenken. Darüber soll allerdings noch einmal beraten werden.

[25.2.] Anwesend: Johann Bletz von Rotenstein (Dekan), Johann von Randegg, Johann Zwick (Kustos), Gf. Heinrich von Montfort, Johann Konrad von Bodman (Kantor), Lukas Conrater, Dr. Matthäus von Bubenhofen und Georg Vergenhans. – Aufgrund einer Mitteilung des Hofmeisters der röm. Kgin. [Niklas von Firmian] und eines Schreibens Clemens Reichlins wurde die Kgin. beim Tor an der Hofhalde, wo sie aus dem Wagen stieg, cum processione, reliquiis et clero civitatis praeter religiosos empfangen und unter einem Himmel in das Münster vor den Hochaltar geleitet. Dort wurde ein „Tedeum“ mit Orgel und Chor gesungen und durch eine Antiphon mit einer Kollekte beschlossen. Am Morgen schenkte das Domkapitel der Kgin. Wein und Hafer.

[8.3.] Bedienstete der röm. Kgin. baten, das goldene Tuch, unter dem diese empfangen wurde, und die Säcke, in denen die Geschenke übergeben wurden, auszulösen und den Torhüter zu bezahlen. Der Dekan wurde beauftragt, mit dem Hofmeister der Kgin. darüber zu verhandeln.

[26.3.] Die röm. Kgin. bat, ihr Reliquien der Heiligen Konrad, Pelagius und Gebhard zu überlassen. Es wurde beschlossen, diesem Wunsch zu willfahren und die Kgin. durch Dr. Macharius [Leopardi] um ein Gegengeschenk zu bitten.

/64/ [9.4.] Anwesend: Johann Bletz von Rotenstein (Dekan), Johann von Randegg, Johann Zwick (Kustos), Gf. Heinrich von Montfort, Johann Konrad von Bodman (Kantor), Lukas Conrater, Dr. Matthäus von Bubenhofen, Peter von Hertenstein, Gf. Johann von Lupfen, Wolfgang von Hewen, Hieronymus Schenk von Limpurg und Georg Vergenhans. – Aufgrund einer vom Dekan übermittelten Bitte des kgl. Furiers wurde beschlossen, daß Markus [Bärtelin] gemeinsam mit dem Furier alle Domherrenhöfe besichtigen soll. Jeder Domherr soll sich dann selbst mit dem Furier wegen der Einquartierung einigen.

[9.6.] Haring Sinnama (Dr. Frieß) erhielt gegen eine Kaution den Schlüssel für die Bibliothek. Laut Johann von Randegg wünschte der Leiter der kgl. Kantorei [Georg von Slatkonia], einige beim Astrolabium in der Bibliothek liegende Bücher des Regiomontanus zu lesen. Dies wurde ihm gegen Hinterlegung eines Pfandes gewährt.2 

/68’/ [11.6.] Anwesend: Johann Bletz von Rotenstein (Dekan), Gf. Heinrich von Montfort, Johann von Randegg, Lukas Conrater, Peter von Hertenstein, Gf. Johann von Lupfen, Wolfgang von Hewen, Dr. Matthäus von Bubenhofen, Hieronymus Schenk von Limpurg und Georg Vergenhans; abwesend: Johann Konrad von Bodman und Roland Göldlin. – Der Dekan und Bodman wurden wegen der Exequien für den Kg. von Kastilien zu den kgl.Räten geschickt und erhielten die Mitteilung, daß dominus episcopus Const[antiensis] dz erst ampt defunctorum werd uf des lutpriesters altar haben und caplani domini regis das ander ampt de S. virgine. Und dieselben caplän werden das opfer halb nemen und dz ander halbtail werd des stifts personen beliben, nach gepur ze tailen.

Konstanz, 10./22./25. Februar, 9. April, 11. Juni 1507.

Karlsruhe, GLA, 61/7237, fol. 57–68’ passim.

Regest: Krebs, Protokolle des Konstanzer Domkapitels IV, Nrr. 2914, 2928f., 2949, 2972, 2981, 3026f., 3031.

Anmerkungen

1
 = Jakob Funckeli (Feger, Buch, S. 19f. (Beyerle); Vögeli, Schriften I, S. 44; Buck, Reformationsprozesse, S. 56; Burger, Stadtschreiber, S. 293). Anscheinend unrichtig ist der bei Schuler (Notare I, Nr. 138, S. 48f.) als Konstanzer Stadtschreiber der Jahre 1504–1510 angegebene Johannes Blenninger.
2
 Ebenfalls während des RT hielten sich der kgl. Hofkomponist Heinrich Isaak – der eigens für diesen Anlaß zwei Motetten („Sancti spiritus assit nobis gratia/Imperii proceres“ und „Virgo prudentissima“) komponierte (Burn, Isaac, bes. S. 47f.; Schlagel, Liber, S. 575f.) und der Organist Paul Hofhaimer in Konstanz auf. Vgl. Maurer, Konstanz II, S. 264f.; Körndle, Exequien, S. 89–91, 104f.; Schuler, Orgelkunst, S. 123–124. Vgl. zur Anwesenheit der kurpfälzischen, württembergischen, bayerischen, kursächsischen und mgfl. brandenburgischen Hofkantoreien in Konstanz Schuler, Hofkantorei, S. 42f.