Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Rücknahme einer bayerischen Weinzollerhöhung. An die Reichsstände.

Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 9. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von den Gesandten der Landstände; mit 5 Belegdokumenten2(Resolutionen des KR beim RDT 1577 und RT 1582, Stellungnahme Hg. Wilhelms V. von Bayern 1591, Auszüge aus RAb 1576 und Vertrag 1534): Da die Landstände trotz ihrer Supplikationen beim RT 1576, RDT 1577 und RT 1582 um Rücknahme des von Hg. Albrecht V. von Bayern doppelt erhöhten Weinaufschlags in Schärding, der dazu erfolgten kfl. Resolutionen, ihrer Bitten an die Hgg. Albrecht V. und Wilhelm V. und ihrer Supplikationen an den Ks. um Veranlassung gütlicher Vermittlung bisher nichts erreicht haben, wenden sie sich nochmals an die Reichsstände: Bayern hat den alten Aufschlag von 2 fl. 34 kr. 1 pf. je Dreiling österreichischen Weins zunächst 1568 erhöht auf 5 fl. 8 kr. 2 pf. und 1572 nochmals verdoppelt auf 10 fl. 17 kr. 1 Heller. Dies verstößt 1) gegen den RAb 1576, der die Rücknahme neu erhöhter Zölle anordnet; 2) gegen die Verträge vom 11. 9. 1534 und 22. 4. 1535 zwischen Österreich und Bayern zum Handelsverkehr; 3) gegen die Konfirmation der Freiheiten des Hauses Österreich durch Ks. Karl V. vom 28. 3. 1522; 4) gegen die Reichsgesetze, weil kein kfl. Konsens für die Erhöhung vorliegt. 5) Die ksl. Zollkonzessionen erlauben keine Erhöhung in diesem Ausmaß. 6) Sie schmälert die Einkünfte in den Hgtt. und 7) vermindert den Weinverkauf um die Hälfte. 8) Der Zoll wurde nur temporär bis zum Abbau der bayerischen Schulden zugestanden. 9) Der doppelte Aufschlag verstößt gegen Recht und Billigkeit. 10) Auch bayerische Weinhändler beklagen sich dagegen und kaufen deswegen keinen Wein in Österreich. 11) Das Reich ist ohnehin mit hohen Zöllen und Mauten belastet, die Handelswaren und Lebensmittel verteuern. 12) Die Erhöhung vermindert die Einkünfte der Prälaten und weltlichen Hh. in den Hgtt., beeinträchtigt damit deren Steuerkraft für Türkenhilfen und gefährdet so die Verteidigung Österreichs und des gesamten Reichs. Bitten, dass die Reichsstände den Hg. gemäß den zwischen Österreich und Bayern abgeschlossenen Verträgen zur Güte veranlassen oder dazu bewegen, 3 Räte zu Verhandlungen mit 3 Verordneten der Landstände zu benennen, die versuchen, die Klagen gütlich zu klären oder rechtlich zu entscheiden. Können diese sich nicht einigen, soll ein engerer Ausschuss von 4 Personen gebildet werden. Lehnen die Reichsstände dieses Vorgehen ab, mögen sie eigene Abhilfemaßnahmen anregen.

Beratung im Supplikationsrat am 14. 7.3: Die Mehrheit votiert im Anschluss an Kurtrier, Kurköln und Kursachsen für die sofortige Anheimstellung an den Ks. (gemäß der folgenden Resolution). Eine Minderheit wünscht im Anschluss an Kurpfalz und Kurmainz vorherige Beratung im KR, ob kfl. Konsens für den Zoll und dessen Erhöhung vorliegt.

Resolution des Supplikationsrats (dort gebilligt am 19. 7.4), im RR verlesen am 22. 7.5, dort am 30. 7.6als Ständedekret gebilligt7: Wenngleich die kfl. Verordneten zunächst votiert haben, die Supplikation als Zollsache zur weiteren Beratung allein an KR zu verweisen, wird beschlossen: Da KR beim RT 1582 dem Ks. ein Dekret zum Streit um den Zollaufschlag übergeben hat8, ist diesem gemäß dem Ks. nochmals anheimzustellen, gütliche Verhandlungen zu veranlassen oder, falls dies scheitert, die Parteien auf der Grundlage der zwischen ihnen abgeschlossenen Verträge zum Austrag anzuweisen.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 361–370’. Or.
2
 Ebd., fol. 371–384’. Kopp.
3
 HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 34–35.
4
 Ebd, fol. 37’ f.
5
 Kurmainz, unfol.; Kursachsen, fol. 320’ f.
6
 Billigung am 30. 7. gemäß Vermerk auf dem Mainzer Konz. des folgenden Dekrets. Die Protokolle verzeichnen die Billigung nicht.
7
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 385–386’. Konz. als Überarbeitung der Resolution des Supplikationsrats zum Ständedekret. HStA München, KÄA 3231, fol. 196 f. HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 84–85’. Kopp. als Resolution des Supplikationsrats.
8
 Vgl. Leeb, RTA RV 1582, Nr. 412, hier S. 1360 (Dekret vom 12. 9. 1582).