Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Datum: Regensburg, 10. 6. 1594.
HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 291-298’ (Konzeptkop. Aufschr.:Instructio pro herrn Christoffen von Schleinitz, die magdeburgische und halberstattische session im reichstag betreffend. 10. Junii anno 1594. Schlussvermerk:Lectum in consilio secreto de dato ut supra [10. 6.]) = Textvorlage.
/291 f./ Schleinitz möge unverzüglich Kf. Johann Georg von Brandenburg aufsuchen, diesem das ksl. Schreiben1übergeben und gemäß dem beigelegten Schreiben2vortragen:
/291’–292’/ In einer Vorsprache beim Ks. bald nach dessen Ankunft in Regensburg haben die Gesandten des Hauses Brandenburg mitgeteilt, dass die Verordneten Mgf. Joachim Friedrichs beauftragt seien, die Session für Magdeburg im FR einzunehmen3. Obwohl Ks. bereits vor dem RT versucht hat, die Sessionsfrage zu moderieren4, um eine dadurch bedingte, nunmehr eingetretene Verzögerung der Verhandlungen zu vermeiden, blieb jetzt keine andere Lösung als das Verfahren wie bei den RTT 1570 und 15765. Wenngleich dementgegen die Magdeburger Gesandten zunächst auf ihrer Instruktion beharrten, konnte Ks. sie auch durch die Vermittlung anderer Stände dazu bewegen, sich bei diesem RT bis auf weitere Resolution Mgf. Joachim Friedrichs und unter Vorbehalt aller Rechte ihm, dem Ks., zu Ehren der Session zu enthalten6, um damit die Eröffnung des RT und die Verhandlungsaufnahme zu ermöglichen. Ks. hat dabei zugesagt, zum einen die Darlegung der Ansprüche des Mgf. in schriftlicher Form anzunehmen, die interessierten Stände dazu anzuhören und sodann gütlich zu vermitteln oder zu entscheiden, sowie zum anderen die Gesandten bei ihrer Herrschaft zu entschuldigen.
/292’ f./ Ks. kommt Letzterem hiermit nach und beauftragt von Schleinitz, den Kf. und dessen Sohn, den Mgf., über den Verlauf der Debatten zu unterrichten in der Erwartung, dass sie das Verhalten ihrer Gesandten billigen. Daneben ist die Bitte an den Kf. zu richten, dies bei seinem Sohn unterstützend zu befördern. Sollte eine Klärung der Sessionsfrage beim RT nicht möglich sein, möge Kf. es /
/293’–294’/ Sobald Schleinitz die Werbung beim Kf. verrichtet und, wie Ks. erwartet, erreicht hat, dass dieser seinen Sohn veranlasst, den Sessionsverzicht der Gesandten zu billigen, soll er selbst Mgf. Joachim Friedrich aufsuchen, diesem das ksl. Schreiben übergeben7, den Sachverhalt wie gegenüber dem Kf. darlegen und ihn bitten, das Verhalten der Gesandten beim RT zu entschuldigen; /
/295 f./ Anschließend soll Schleinitz Hg. Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel aufsuchen und vorbringen: Die Gesandten des Hg. haben beim RT zwar die Session für das Hst. Halberstadt eingefordert, aber bald darauf und bei der Proposition auf Verhandlungen mit dem Ks. und die ihnen vorgebrachten Gründe hin, warum /
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Regensburg, 10. 6. 1594.