Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verhandlungen der katholischen Stände des FR

Textvorlage: Augsburg A, unfol.

Eingaben an den Ks. wegen des Verhaltens des Braunschweiger Gesandten Jagemann im FR sowie der Abgabe eines Votums für das Hst. Halberstadt.

(Nachmittag, 16 Uhr) Versammlung der katholischen Stände des FRaim Predigerkloster.

Österreichbproponiert: Die anwesenden Stände erinnern den gestrigen Vorfall im FR, als der Braunschweiger Gesandte Dr. Jagemann allerhandt unbeschaidenheit und anzüglichs fürgehn lassenc, sollches aber durch graff Carle von Zolern widersprochen worden1.

Sie, die österreichischen Gesandten, haben dies ebenso wie die Absicht, das Verhalten Jagemanns in einer offentlichen retorsion schrifft zu anden, den ksl. Geheimen Räten vorgebracht, die aber empfohlen haben, sich zunächst an den Ks. zu wenden. Weil sich Jagemann daneben anmaßt, namens seines Herrn für das Hst. Halberstadtdzu votieren, dies im FR aber immer zurückgewiesen worden ist, so haben sy doch der notturfft erachtet, das man dise ding ettwas mehrers hette in acht genohmen2 und ahn jezo davon gerödt, wellchermaßen denselben zuebegegnen sein möchte.

Umfrage. Österreich: Sy weren gleichwol der mainung gewesen, das man disem Jageman seine unbeschaidne röden und zuelagen offenlich coram notario et testibus retorquiert hetten. Weilln aber die gehaime räht zu verhüetung sorglicher weitterung sollches widerrathen und dann graff Carle von Zolern sollche im3 ohne das starckh genug retorquirt, also wo er4 dieselbe ersitzen liesse, einen gueten magen haben5 müeßte. Dieweilln aber dannocht auch die notturfft, das sollches irer Mt. und sonsten fürkhomme, so hielten sy darfür, man solte den verlauff des ganzen handelß in schrifften verfassen, die retorsion repetieren und ir Mt. dabei allerunderthenigst ersuechen, das sy nit allein sollche ungebür abstöllen, sonder auch ime, Jageman, ernstlich verweisen liessen, und daneben sollches auch ahn seinen herren, herzog Heinrich Julium, gelangen zulaßen mit dem bevelch, das er ebenmessig sollches seinem gesandten verweisen und ins khunfftig andere und bescheidnere leuth, auch dieselbe also abfertigen solte, das man in dergleichen ahnsehnlichen versamblungen dergleichen ungebür in ruehe und aberstehn[!] möge.Die Schrift soll der Mainzer Kanzlei zur Aufnahme in die Reichsakten sowie jedem Stand in Kopie übergeben werden. Das er sich dann auch des halberstattischen voti ahngemaßt, solte gleichfalß geclagt und abzuschaffen gebetten werden.

Zwar votieren in der Umfrage einige Ständee, man solte im6 ein retorsion schrifft insinuieren,doch schließt sich die Mehrheit Österreich an.

Beschluss: Konzipierung der beiden Eingabenf.

Anmerkungen

a
 katholischen Stände des FR] Eichstätt (fol. 101) differenzierter: persönlich anwesend sind Gf. Wilhelm d. Ä. von Oettingen und Gf. Karl von Hohenzollern. Gemäß Köln (fol. 143’) nahmen zu Beginn auch die Gesandten der Stadt Köln teil. Sie verließen die Sitzung nach dem Vortrag der Proposition, da es nur um Belange der Stände im FR ging (ebd., fol. 145).
b
 Österreich] Köln (fol. 143’) differenzierter: Dr. Hager für Österreich.
c
 lassen] Metz (unfol.) zusätzlich: auch die wortt lauffen laßen, es werden die maiora mißbraucht.
1
 Vgl. FR am 5. 8.: Österreich, fol. 81’ f. [Nr. 92].
d
 Halberstadt] Korr. nach anderen Protokollen. In der Textvorlage verschrieben: Magdenburg.
2
 Dies wurde erst veranlasst durch das Verhalten Jagemanns im FR aktuell am 5. 8. Zuvor hatten die katholischen Stände bayerische Anstöße für weitergehende Maßnahmen über den jeweiligen Protest im FR hinaus abgelehnt. Daraufhin erbat Hg. Maximilian am 28. 7. 1594 eine Weisung Wilhelms V., ob die Gesandten bei den katholischen Ständen die Bitte um ein Dekret des Ks. veranlassen sollten, wonach /470/ dise angemaste repetitio voti pro Halberstatt inutilis nulla unnd den catholischen yetzt unnd ins khonfftig durchaus nicht praejudicierlich oder nachteillig seye(HStA München, KÄA 3232, fol. 469–471’, hier 469’ f. Or.). Im Bericht vom 1. 8. stellten die Gesandten fest, dass man über den Protest gegen die Votenvergabe hinaus /486/ noch nit weiter gehen wölle unnd wir über vill unnd manigfaltige hin unnd wider beschechener ermahnungen die sachen nit weiter bringen mögen(ebd., fol. 484–488’, hier 486. Or. Vgl. Stieve, Politik I, 243 f.).
3
 = ihm, Dr. Jagemann.
4
 = Jagemann.
5
 = Beleidigungen und Spott ertragen können.
e
 einige Stände] Metz (unfol.) differenzierter: namentlich Konstanz und Regensburg. Metz: Der Gesandte spricht sich gegen eine Retorsion aus: Falls vom Verhalten Jagemanns die katholischen Stände insgesamt betroffen waren, so soltten sy in continenti retorquiert haben, wie von Zollern beschehen, dan die iuiuria, so in praesentia einem zugefüegt wirdt, per retorsionem in continenti, sed non ex intervallo hindertriben mag werden. Ist es fur khein iniuri zuachten, so bedarff es kheiner retorsion. Ist man in dubio, ob es fur ein iniuri auffzunemmen oder nit, so seie zu verhietung weitleuffigkheit besser, man lasse es bei deren von Zollern beschehnen widersprechung und retorsion verpleibenund gehe gemäß dem österreichischen Votum vor.
6
 = ihm, Dr. Jagemann.
f
 Eingaben] Schwäb. Gff. (fol. 262) zusätzlich: Die Konzipierung wird Gallus Hager aufgetragen.