Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Verhandlungen der katholischen Stände des FR
Textvorlage: Augsburg A, unfol.
Eingaben an den Ks. wegen des Verhaltens des Braunschweiger Gesandten Jagemann im FR sowie der Abgabe eines Votums für das Hst. Halberstadt.
(Nachmittag, 16 Uhr) Versammlung der katholischen Stände des FRaim Predigerkloster.
Österreichbproponiert: Die anwesenden Stände erinnern den gestrigen Vorfall im FR, als der Braunschweiger Gesandte Dr. Jagemann allerhandt unbeschaidenheit und anzüglichs fürgehn lassenc, sollches aber durch graff Carle von Zolern widersprochen worden1.
Sie, die österreichischen Gesandten, haben dies ebenso wie die Absicht, das Verhalten Jagemanns in einer offentlichen retorsion schrifft zu anden, den ksl. Geheimen Räten vorgebracht, die aber empfohlen haben, sich zunächst an den Ks. zu wenden. Weil sich Jagemann daneben anmaßt, namens seines Herrn für das Hst. Halberstadtdzu votieren, dies im FR aber immer zurückgewiesen worden ist, so haben sy doch der notturfft erachtet, das man dise ding ettwas mehrers hette in acht genohmen2 und ahn jezo davon gerödt, wellchermaßen denselben zuebegegnen sein möchte.
Umfrage. Österreich: Sy weren gleichwol der mainung gewesen, das man disem Jageman seine unbeschaidne röden und zuelagen offenlich coram notario et testibus retorquiert hetten. Weilln aber die gehaime räht zu verhüetung sorglicher weitterung sollches widerrathen und dann graff Carle von Zolern sollche im3 ohne das starckh genug retorquirt, also wo er4 dieselbe ersitzen liesse, einen gueten magen haben5 müeßte. Dieweilln aber dannocht auch die notturfft, das sollches irer Mt. und sonsten fürkhomme, so hielten sy darfür, man solte den verlauff des ganzen handelß in schrifften verfassen, die retorsion repetieren und ir Mt. dabei allerunderthenigst ersuechen, das sy nit allein sollche ungebür abstöllen, sonder auch ime, Jageman, ernstlich verweisen liessen, und daneben sollches auch ahn seinen herren, herzog Heinrich Julium, gelangen zulaßen mit dem bevelch, das er ebenmessig sollches seinem gesandten verweisen und ins khunfftig andere und bescheidnere leuth, auch dieselbe also abfertigen solte, das man in dergleichen ahnsehnlichen versamblungen dergleichen ungebür in ruehe und aberstehn[!] möge.Die Schrift soll der Mainzer Kanzlei zur Aufnahme in die Reichsakten sowie jedem Stand in Kopie übergeben werden. Das er sich dann auch des halberstattischen voti ahngemaßt, solte gleichfalß geclagt und abzuschaffen gebetten werden.
Zwar votieren in der Umfrage einige Ständee, man solte im6 ein retorsion schrifft insinuieren,doch schließt sich die Mehrheit Österreich an.
Beschluss: Konzipierung der beiden Eingabenf.