Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

A  Weimar HStA, EGA, Reg. E 138, fol. 253r–254r (Reinkonz.); AV fol. 253r: Protestation wieder den abschied, Dornstag, den 28. Julij anno 1541.

B  koll. Weimar HStA, EGA, Reg. E 140, fol. 359r–359v (Kop.); ÜS v. a. Hd. fol. 359r: Gestelte protestation des abschieds halben. Ist nachplieben; AV ebd.: 28. July.

Druck: Corp. Reform. IV, Nr. 2350 , Sp. 621–622.

Die stende der augspurgischen confession haben den verlesen abschied dieses von euerer ksl. Mt. außgeschriebenen und gehaltenen reichstags untertenigst angehört und befinden sich in merem dan in einem artickel desselbigen hochlich beschwert, wie sie solche ire beschwerunga euerer ksl. Mt. zuvorn mermals und sunderlich gestrigs tags [Nr. 165] schriftlich haben zustellen und uberantworten lassen b und auß sonderlichenc, gegründten ursachen umb declaration und vorbesserung derselbigen beschwerlichen puncten und artickel unterteniglich gebethen–b, der underthenigsten hoffnung, euere ksl. Mt. wurden demselbigend nach gemelten abschied dohin gnedigst gericht und erclert haben, das solche ire beschwerung abgewendet und sie berurten abschied e neben andern Kff., Ff. und stenden des hl. reichs–e allenthalben hetten annehmen und bewilligen mogen.

Dieweil sie aber solche beschwerung noch unerledigt vermercken, mugen sie f irer hohen, unvermeidlichen notturft nach nicht umbgehen–f, wider dieselben g beschwerlichen artickel–g inhalts irer itzt gemelten antwort, welche sie auch, bei den reichsacten zu registrirn und zu verwaren, ubergebenh, hiemit offentlich zu protestiren und zu betzeugen, dan sie in dieselbigen beschwerlichen artickel nit gehelt noch gewilligt haben wollen oder i darein gehelen oder willigen mögen–i, underthenigst bittend, euere ksl. Mt. wolten solchs von inen nicht anders dan derselbigen notturft nach und in keinen ungnaden vermercken, mit underthenigstem erbieten, woj sie sich sonst gegen euere ksl. Mt. als irem gnedigsten herrn und keiser alles pillichen gehorsams und underthenigkeit zu halten zum hochsten geneigt und willig. Thun sich auch derselbigen euerer ksl. Mt. underthenigst bevelhen und biten, euere ksl. Mt. wolle ir gnedigster herr und kayserk sein und bleiben etc.

Anmerkungen

a
 Danach gestr.: und underthenigst bedencken.
b
–b V. a. Hd. nachgetr.
c
 In B: statlichen.
d
  Korr. aus: sich gnedigst irer underthenigsten bit.
e
–e V. a. Hd. nachgetr.
f
–f V. a. Hd. korr. aus: sich darein nicht lassen und wollen derhalben.
g
–g Fehlt in B.
h
 V. a. Hd. korr. aus: lassen bitten.
i
–i V. a. Hd. nachgetr.
j
 In B: daß.
k
 V. a. Hd. nachgetr.