Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Marburg StA, PA 589, fol. 62r–63v (Ausf.).

Was unser meinung der eilenden turckenhilf halben ist, das wirdestu aus hirnebenem brive tzu sehen finden. Dweil nun wir deren also zufriden, so zeig der ksl. und kgl. Mt., auch Granuelle ahn, obschon di andern stende kein hulf bewilligt hetten, so wolten wir dannocht fur uns iren Mtt. zu unterthenigem gevallen ein solche und wol mehren hulfe nit abgeschlagen haben1.

Erkundig auch so palt bei Granuelle und schreibs uns wider, dweil der Frantzos, wie man sagt, noch krigsvolck werben soll, ob wir dann auch itziger tzeit im den zulauf desselbigen in unsern landen verhindern sollen und wie wir uns gegen den hauptleuten desselbigen krigsvolcks halten sollen etc. Schreib uns uff disen puncten furderlich wider, was des keisers gemut hirin seie.

Gehe selbst tzum romischen kunig, frag sein Mt., ob sie auch unser verantwortung wider Hg. Heinrichen gelesen oder deren einen bericht haben, desgleichen, ob sie di brive, wilche Hg. Heinrichn, des hertzogthumbs Wurtemperg, Denmarcks und anders halben belangen, davon Naues und secretarius Gerhardus copien haben, gesehen habe, und berichte sein Mt. aller ding nach notturft, mit bitt, das sein Mt. allen geistern noch disen losen leuten nit gleub, sondern das sein Mt. ein guter förderer zum friden und gleichmessigen rechten seie, dadurch wurden seiner kgl. Mt. sachen nit ein wenig, sondern zum hochsten furtgesetzet werden etc.2

Wollest auch nochmaln mit vleis dran sein, das der von Goßlar sachen von unsern ainungsverwanten stenden fur ein religionsach erkant, angnomen und defendirt werden. Konnen di stend ingemein hirtzu nit persuadirt werden, so las das mehrer daruber machen und ergehen.

Schickt die Ausfertigung der recognition, so wir denen von Augspurgk des gelts halben, fur unser tochter silberwerck zu erlegen, geben solten. Soll sie denen von Augsburg gegen solcher verlegung zustellen. [...]. Datum Ritta, am 14. tag Julij anno 1541.

Anmerkungen

1
 Vgl. Sebastian Schertlin von Burtenbach an Sebastian Aitinger, Augsburg, 1541 Juli 9, Marburg StA, PA 567, fol. 8r–9v (Ausf.): Hat Aitingers Brief vom 4. Juli erhalten. Das der turckenhilf noch nit beschlossen, verwundert mich gar nit, dweil wir nit friden haben sollen. Ich hielte hart ob dem friden. Er wurt gewisslich geen muessen, dann unsere kaufleut vermessen sich, gewisse kuntschaft zu haben, das der Türck in eigner person mit grosser macht im anzug sy. Man wirdet uns wol friden geben. Der marckt wirt sie lernen cramen. Wann es dann nit sein solt, das der Turck käme, und uns nit friden gedeihen soll, ist gut zu erachten, was darhinder stecket. Hat erfahren, dass die Türkenhilfe in Geld geleistet werden soll, wenn Friede gewährt wird. Aber die organisatorischen Modalitäten der Türkenhilfe sind noch nicht beschlossen. Wird ihn weiter unterrichten. Im Auftrag des Kaisers Werbung von 6.000 Knechten durch Georg von Regensburg im Raum Augsburg-Ulm. Man sagt, dass Konrad von Boineburg das Kommando über die 10.000 Knechte der eilenden Türkenhilfe erhalten soll. Beide genannten Hauptleute sind papistisch. Die Altgläubigen nehmen nur Hauptleute ihres Glaubens an, bemühen sich aber um die Knechte der Protestanten. Hält für gut, dass die protestantischen Stände ebenfalls Hauptleute zur Ungarnarmee abordnen, weil sie Leute und Geld geben müssen. Unter anderem ist zu fürchten, dass die im Dienst der protestantischen Stände, besonders Hessens stehenden Hauptleute verdrossen werden, weil sie im Unterschied zu anderen keine Verwendung finden. Die Hauptleute wollen dann vielleicht später nicht mehr dienen. Hat darüber auch einigen steetleuten Mitteilung gemacht. Diese vertrauen auf die Umsicht der protestantischen Kur- und Fürsten. Ich kan euch auch in hohem vertrauen nit bergen, das meines gnedigen hern des buchs und [...?] halb vil verdachts und nachreden beschechen. Etlich guthertzig leut, die nit wissen, wa es haft oder hangt, beforchten sich hart, man hab sich zuvil eingelassen. Meins bedunckens wer es gut, mit der zeit sondern personen alle abschids ain zimliche erclarung ze thon. Das buch werden unsere leut allgemach und, ich besorg, nit in ire kopf bringen. Sucht weg, wie man mit fugen und eren davon keme, den verdacht von dem theuren fursten abwende. Schreibt dies aus Pflichtgefühl. Wenn er es für gut hält, kann er den Kanzler von dieser Warnung unterrichten. [...]. Ich thu als der getreu Eckhart. [...]. Datum Augspurg, den 9. tag Julij anno etc. 41.
2
 Vgl. auch Lgf. Philipp von Hessen an Johann Naves, Kassel, 1541 Dezember 28, Marburg StA, PA 1379, fol. 129r–129v (Mundum): Uns hat in warheit vorgelanget nach euer zukunft bei uns, als wir gehort haben, das ihr bei etlichen fursten im reich gewesen sein sollet. Dweil sich aber dasselbe vertzogen, so hat unser noturft erfordert, euch zu schreiben und diesen botten zu schicken, dan uns ist gleublich angetzeigt, das tzu Regenspurgk auf dem reichstage in sachen, zwischen uns und dem princen von Arangen [= Oranien] und seinem vettern, dem von Nassaw, schwebend, ein comission uber das, das unser cantzler und rethe darfur vleissig gepeten und ursachen, warumb das nicht sein sollte, furgewendet, ausgegangen und durch euch und andere underschrieben sein, doch darbei bevolhen, das sie in einem jar nicht offenbardt werden soll. Wa nun solches gescheen, hetten wir uns desselbigen in ansehunge kurz dabefur gehabter handlunge in warheit nicht verhofft. Dan wir uns jhe furgesatzt und dahin begeben, ksl. Mt., unsern allergnedigsten und besondern verwanten herrn, zu gefallen zu dienen, inmassen dan ihrer Mt. wir auf diese stundt heuptleuth und diener zu der behuf zu bestellen im werck steen, wullen auch noch hoffen, es sollte nichts daran sein. Damit aber wir auch wissen mogen, so pitten wir gnediglich, ihr wullet uns auf das vertrauen, das wir zu ksl. Mt., dem H. Granuella und euch haben, bei jegenwertigem in schriften anzaigen, wie es darumb stee, ob die comission außgangen sei oder nicht, uns wissen unser noturft nach darnach zu richten. [...]. Datum Cassel, Mitwuchens nach dem hailigen Christag anno etc. 42.