Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 391 Nr. 148 Bd. 2, fol. 78r–79v (Reinkonz.); AV v. a. Hd. fol. 79v: An Mgf. Hansen zue Brandeburg, das er den reichstag beschicken wolle, 1541.

Wir zweifeln nit, röm. ksl. Mt. unser allergnedigster her, werde eur L. ingleichnus wie uns und andere unsere der christenlichen relligion aynungsverwandte stende und stete zu dem angesatzten reichstag gegen Regenspurg auch beschrieben und erfordert haben [Nr. 1]. Weil dan in solchem keyserlichem schreiben zu berurtem reichstagk unther anderm gemeldet wirdt, das von christenlichen, pillichen mitteln und wegen, dadurch die eingefallene zwispalt in unser heiligen, christenlichen relligion hingelegt und in vorgleichung bracht, geredt und gehandelet sol werden, a zudem, das sich das gespreche zu Wormß uff das schreiben, so ksl. Mt. an den H. Granuelh gethan [Nr. 6], geendet und uf den reichstagk gegen Regenßburgk verschoben worden vermuge des abschieds [Nr. 9], so gedachter Granuelh und di verordenten zu der presidenz dorauf beiden teilen schrieftlich gegeben, welichs euere L. an [= ohne] zweivel nuhmer auch bericht empfangen, so will–a eur L., unser und unser allerseits aynungsverwandten stende unvormeideliche notturft erfordern, das wir dieses teils denselbigen reichstagb stadtlichen besuchenc, beschicken und beyeinander ungesondertd stehen pleiben und, e wiewol wir berichtet–e, als solle euere L. von derselben brudern, unserm auch lieben ohemen, schwager und bruder, dem Kf. zu Brandeburg, f vormuge beiderseits euerer L. vedterlichen teilung–f besuchung ader beschickung der reichstege entnommen, derwegen euere L. villeicht gemelten reichstag unbesucht oder unbeschickt lassen werden, g so wissen wir doch euerer L. nit zu bergen, das–g uf negstem tag zur Naumburg durch der stende und stete geschickte rethe und botschaften fur gut angesehen und uns ufferlegt ist worden, weil euerer L. nit weniger dan uns andern h hiran zum hochsten–h gelegen und i euere L. kunftiger handelunge–i mit und neben uns und denj andern unsern mitverwandten auchk zu genissen und zu entgelten haben, das wir bey derselben euerer L. l durch unser schreiben–l fruntlichen anhalten und sie ermhanen wolten, damit sie von irntwegen jemandes vertrauts und, der den sachen gewegen, zu obangezeigtem reichstag Got zu lob und ausbraittung seines worts verordenen wolten. Wan sich dan euere L. bißhier uf die angenomene und erkandte warheit in deme, was zu erhaltung und vortrettung derselben sich geburth, freuntlichen und gutwillig ertzaigt haben, so ist unser freuntlich bith, die wolle jemandes der iren, so diesen sachen gneigt und zu m den furfallenden–m beratslagungen zu gebrauchen seye, n uff den reichstagk gein Regenßburgk–n mit notturftigem bevelich abfertigen, also das er des orths neben o diesem teil–o die sachen vortretten helfe. Das wirdet ane tzweifel dem almechtigen zu gefallen raichen und zu fortsetzung solcher christenlichen, pillichen handellungen zum hochsten nutz nutzlich und dinstlich sein. [...] 1. Datum Sonnabent nach Conversionis Paulj 1541.

Anmerkungen

a
–a V. a. Hd. korr. aus: derwegen.
b
 Danach gestr.: weil aldo furnemblich von unsers heiligen glaubens sachen gehandelt sol werden.
c
 Nachgetr.
d
 Danach gestr.: beratschlagung und vorgleichung.
e
–e V. a. Hd. korr. aus: uns aber anlangt.
f
–f V. a. Hd. nachgetr.
g
–g V. a. Hd. korr. aus: damit wir aber allerseits dieses teils stende hinfurder wie bißhier vermuge unser aynung in diesen sachen beyeinander stehen und pleiben, ist.
h
–h V. a. Hd. korr. aus: an solcher handellung nit wenig.
i
–i V. a. Hd. korr. aus: sie der.
j
 V. a. Hd. nachgetr.
k
 V. a. Hd. nachgetr.
l
–l V. a. Hd. nachgetr.
m
–m V. a. Hd. korr. aus: solchen.
n
–n V. a. Hd. nachgetr.
o
–o V. a. Hd. korr. aus: uns und unsern mitverwandten.
1
 Vgl. Mgf. Johann von Brandenburg an Kf. Johann Friedrich von Sachsen und Hg. Johann Ernst von Sachsen, Küstrin, 1541 März 3, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 191r–192v (Ausf.): Zusammenfassung ihres Schreibens vom 29. Januar 1541. Nu höritten wir gerne, das die eingefallene zweispalt in unserer christlichen religion ainmahl auf christliche, pilliche mittel vorglichen und bracht, weren auch woll geneigt, wes wir selbst odder durch die unsern dartzu förderlich sein könten, an unserem fleiß daran nichts erwinden ze lassen. Dieweil aber eueren L. bewust, das wir in derselben aynung mit keiner stimmen vorsehen, so haben euere L. freuntlich zu erwegen, das der unsern rathschlag oder bedencken, so in solcher vorgleichung und mitteln bewogen und furgeschlagen werden möchten, nichts oder wenig wircken möge, das wir dernwegen der unsern schickung von unnöten achten, freuntlich bittend, euere L. wolten uns hirinnen unserer nichtschickung halber freuntlich entschuldigt nehmen. Das aber auch euere L. berichtet, als solten wir besuchung der reichstage durch die vatterliche teilunge entnommen sein, des wissen wir uns nicht zu erinnern, besondern es gibt uns vielmehr unsers ßeligen hern und vaters vaterliche verordnunge, das wir unserer regalien und aller hoheit von unsern furstenthumen und landen, ßo wir von der röm. ksl. Mt. etc. und dem hl. reich zu lehen tragen, nicht weniger als unser freuntlicher, lieber her und bruder, der Kf. zu Brandenburgk etc., von seiner L. landen brauchen, haben die auch eigener persone als ein furst des reichs bey der röm. kgl. Mt. etc. undertheniglich gesucht und empfangen und wissen uns mit vorschreibung zu den reichßtagen, unsern regalien und allen dingniteten, ßo uns als einem fursten des hl. röm. reichs zustehen und geburen, gleich andern reichsfursten nichts zu begeben. [...]. Datum Custrynn, Dornstags nach Esto mihi anno etc. 41 – Vgl. auch Mgf. Johann von Brandenburg an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Küstrin, 1541 März 3, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 193r–193v (Ausf.): Johann Friedrichs Schreiben, einige Beianlagen und kleine Anlagen betreffend, deren Bezahlung er noch schulde, hat er zur Kenntnis genommen und den mitgeschickten Druck des ksl. Geleits für den Reichstag und der ksl. Suspension einiger Kammergerichtsprozesse und der Acht gegen Goslar erhalten. Verweist bezüglich der Anlagen auf seine Antwort auf ein früheres, ähnliches Ansuchen Johann Friedrichs und die dort gegebene Begründung, warum er nicht zahlungspflichtig ist. Erinnert an seine damalige Feststellung, dass er frühere Zahlungen nur aus Freundlichkeit gegenüber dem Kurfürsten geleistet hat. Belässt es dabei. Dankt für die übersandten Drucke. Wird sich in diesen Dingen gebührlich zu verhalten wissen. Datum auf unserm schlos zu Custrin am Dornstage nach Esto mihi anno etc. 41.