Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Kopenhagen RA, TKIA til 1670, A I, Fasz. 18, fol. 26v–28r (Kop.).

Hat die Kopien der Schreiben des Kaisers samt dem ksl. Geleit für seine Gesandten nach Regensburg erhalten. Zweifelt nicht daran, dass sie auf der Grundlage ihrer Instruktion zu einem erfolgreichen Verlauf der Reichstagsverhandlungen beitragen werden. Da der Reichstag wohl länger dauern wird, sollen sie ihre Abreise nach eigenem Gutdünken noch etwas aufschieben, damit die vornembsten hendel etwas furlauffenund sie dann umso eher gehört werden.

Sollen in die Verhandlungen über die 200.000 fl. möglichst den Kg. von Schweden miteinbeziehen, die Verhandlungen daran aber nicht scheitern lassen 2. Falls nicht über einen endgültigen Vertrag verhandelt wird, sondern nur über einen längeren Anstand, sollen sie diesen vorbehaltlich seiner Ratifikation annehmen. Sie sollen sich auf keinen Fall in Verhandlungen über Kg. Christierns erledigungeinlassen und erklären, dazu nicht instruiert zu sein.

Der Kg. von Frankreich hat ihm dieser Tage durch einen Gesandten ein Bündnis angeboten, das er nicht abschlagen kann. Sollen dies berücksichtigen, falls in Regensburg etwas gegen Frankreich gehandelt wird. Datum in unserm closter Sora, Donnerstages nach Antonj anno etc. im 413.

Anmerkungen

1
  Kg. Christian von Dänemark an seinen Kanzler Wolfgang von Uttenhofen, Gottorf, 1541 Januar 6, Kopenhagen RA, TKUA Alm. Del 1 indtil 1676, Fasz. 20, fol. 11r–11v (Kop.): Ritter Andreas Bilde, Peter Schwab und Kaspar Fuchs sind mit ihm zusammen zum Regensburger Reichstag abgefertigt. Beiliegend Vollmacht und Instruktion. Sollen sich die Interessen des Königs angelegen sein lassen. Datum Gottorp am tag Trium regum anno ut supra. Ders. an einige dt. Fürsten, mut. mut. an Pfgf. Friedrich, Kopenhagen, 1541 Januar 6, ebd. fol. 12v–13r und fol. 13v–14r (Kop.): Bitte um Geleit für seine Gesandten zum Regensburger Reichstag. Datum uff unserm schlosse Coppenhagenn am tag Trium regum anno etc. 41.
2
 Vgl. die Instruktion Kg. Christians von Dänemark für seine Gesandten zum Regensburger Reichstag zu Verhandlungen über einen Ausgleich mit Pfgf. Friedrich, Kopenhagen, 1541 Januar 6, Kopenhagen RA, TKUA Alm. Del 1 indtil 1676, Fasz. 111, fol. 22v–38v (Kop.) und Kg. Christian von Dänemark an seine Gesandten zum Regensburger Reichstag, Hadersleben, 1541 Januar 11, Kopenhagen RA, TKIA til 1670, A I, Fasz. 18, fol. 21v–22r (Kop.): Für den Fall, dass es mit Pfgf. Friedrich und seiner Gattin zu Verhandlungen über einen endgültigen Vertrag kommt und diese zu scheitern drohen, weil er nicht die doppelte Mitgift in Höhe von 200.000 fl. zahlen will, bevollmächtigt er sie, in die Zahlung von 200.000 fl. einzuwilligen, für jede Tochter Kg. Christians II. 100.000 fl. Doch müssen der Kaiser und Pfgf. Friedrich hinreichende Versicherung geben. Halderschleben, Dinstages nach Trium regum anno etc. 41. Vgl. auch ders. an dies., Kopenhagen, 1541 März 25, ebd. fol. 58r–60r (Kop.): Ihr Bedenken, dass er, selbst wenn er mit Pfgf. Friedrich und seiner Gattin vertragen wird, des evangeliums und worts Gottes halben nicht unangefochten bleiben und trotz schwerer Belastung seiner Untertanen keinen Frieden haben wird wegen der Praktiken der Burgunder mit dem Kg. von Schweden, hat ihn und seine Räte überzeugt. Sollen ihrer Instruktion gemäß in Verhandlungen eintreten, aber nicht mehr bieten als den halben und gewonlichen brautschatz. Wenn dieses Angebot nicht angenommen wird, sollen sie sich keineswegs weiter einlassen, sondern umgehend seine Weisung einholen. Wenn ihnen andere, zum Frieden geeignete Mittel vorgeschlagen werden, sollen sie herausfinden, ob damit alle etwaigen Ansprüche der Niederlande und Pfgf. Friedrichs hinfällig werden und auch der Kaiser und Kg. Ferdinand einen solchen Vertrag unterzeichnen. Fürchtet, übervorteilt zu werden. Schickt beiliegend Kopien des Schreibens des Kf. von Sachsen und des Lgf. von Hessen, betreffend unser verstentniß und religionvorwandtniß, und seiner Antwort darauf zu ihrer Information. Datum Coppenhagen, Freytags nach Oculj anno etc. im 41. Vgl. außerdem ders. an dies., Kopenhagen, 1541 März 28, ebd. fol. 62v–63v. Anweisung, für jede der beiden Töchter Christians II. 50.000 fl. Brautschatz zu bieten, wenn dadurch alle Ansprüche an ihn hinfällig werden und ein endgültiger Friede erreicht wird. Datum Coppenhagen, Mondags nach Letare anno 41. Vgl. außerdem ders. an dies., Kopenhagen, 1541 Mai 16, ebd. fol. 111r–112v (Kop.): Hat noch kein Schreiben von ihnen erhalten. Hat ihnen seit ihrer Abreise bereits dreimal geschrieben. Fürchtet, dass der Bote niedergelegt wurde. Sollen ihm umgehend schreiben. Anweisung zur Sicherung des Briefverkehrs. Seine Gesandtschaft nach Frankreich. Der französische König hat ihm seine bruderschaft geschickt, die er angenommen hat. Vielleicht kommt es zu einer Abmachung mit Frankreich. Sollen nichts bewilligen, das gegen Frankreich gerichtet ist. Datum Coppenhagenn Mondags nach Cantate anno etc. 41. Zettel: Hat in einem Konzept seiner Kanzlei vom 28. März festgestellt, dass sie dort angewiesen werden, als Höchstgebot auf 300.000 fl. zu beharren. Weist sie auf diesen Irrtum hin. Sollen gemäß ihrer Instruktion bei 200.000 fl. bleiben. Zur dänischen Politik während des Regensburger Reichstages und den dortigen Verhandlungen mit dem Kaiser vgl. das Protokoll zu diesen Verhandlungen, Kopenhagen RA, TKUA Spec. Del, Bremen Stift A I 1, unfol.; das dänische Memorial zu den Verhandlungen über einen Ausgleich zwischen dem Kg. von Dänemark und Pfgf. Friedrich, undat., dem Kaiser in Regensburg übergeben, ebd.; die Eingabe Pfgf. Friedrichs an den Kaiser, undat., ebd.; die Stellungnahme der dänischen Gesandten dazu, undat., ebd. und Häpke, Die Regierung Karls V., S. 207–210.
3
 Vgl. Kg. Christian von Dänemark an Hg. Ernst von Braunschweig, Kopenhagen, 1540 November 18, Hannover NLA, Celle 16 Nr. 230, fol. 2r–3r (Ausf.): Ist vom Kaiser zu Verhandlungen in seiner Streitsache mit den Niederlanden und Pfgf. Friedrich auf den bevorstehenden Reichstag geladen. Ort und Termin des Reichstages sind ihm allerdings noch nicht mitgeteilt. Nimmt an, dass entsprechende Mitteilungen bald eingehen. Benötigt zu solchen Verhandlungen den Kanzler Hg. Ernsts, Johann Furster. Würde den Kanzler, wenn es Hg. Ernst und Furster gelegen ist, gern bei den Verhandlungen verwenden. Bitte, den Kanzler dazu freizustellen, auch über seine Absicht zu informieren. [...]. Datum auf unserm slos Copennhagenn am Donnerstage nach Martini anno etc. 40. Vgl. dazu Hg. Ernst von Braunschweig an Kg. Christian von Dänemark, Celle, 1540 Dezember 24, Hannover NLA, Celle 16 Nr. 230, fol. 4r–7r (Mundum): Bezug: Kg. Christians Schreiben vom 18. Nov. 1540. Weiß noch nicht, ob er den Reichstag in Regensburg persönlich besucht. Ist nämlich noch nicht dazu beschrieben worden. Wenn er den Reichstag nicht persönlich besucht, kann er seinen Kanzler, wie gewünscht, für die Verhandlungen über den Konflikt des Königs mit Pfgf. Friedrich freistellen. Wenn er sich allerdings persönlich zum Reichstag begibt, muss er den Kanzler und andere Räte mitnehmen. Der Kanzler kann aber trotzdem den dänischen Gesandten in Regensburg raten und behilflich sein. [...]. Datum Zell am heilligen Cristabende anno etc. 40. Vgl. auch Hg. Ernst von Braunschweig an Lic. Johann Furster, Celle, 1540 Dezember 19, Hannover NLA, Celle 16 Nr. 230, fol. 15r–15v (Konz.). Vgl. außerdem Kg. Christian von Dänemark an Bgm. und Rat von Hamburg, Gottorf, 1540 Dezember 20, Kopenhagen RA, TKUA Spec. Del, Bremen Stift A I 1, unfol. (Konz.): Bezug: Ihr Schreiben vom 23. November. Ist geneigt, ihre Bitte zu erfüllen. Da er aber den Stand ihres Kammergerichtsprozesses nicht kennt, fällt es ihm schwer, sie darin zu vertreten. Fordert sie deshalb auf, ihm Kopien der einschlägigen Akten mitzuteilen, damit er sich kundig machen kann. Ist dann gern bereit, ihre Interessen zu fördern. Datum uff unserm schlosse Gottorp, am abent Thome apostoli anno etc. 40. Vgl. dazu Bgm. und Rat von Hamburg an Kg. Christian von Dänemark, o. Ort, 1540 November 23, – Kopenhagen RA, TKUA Spec. Del, Bremen Stift A I 1, unfol. (Ausf.): Sind vom Kaiser als eine reichsunmittelbare Reichsstadt auf Dreikönig auf den Reichstag zu Regensburg geladen. Es gebührt ihnen nicht, dieser Einladung nachzukommen. Der König ist von wegen des Herzogtums Holstein sicher auch geladen. Bitten, sie durch seine Gesandten auf dem Reichstag vertreten und entschuldigen zu lassen. Dingstages nha Elisabeth anno etc. 40.