Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
Dresden HStA, 10024 GA, Loc. 08993/05, Gebrechen zwischen [...] Sachsen [...] Meißen 1540–1542, fol. 226r–228v (Ausf.); DV v. a. Hd. fol. 228v: Bischove belangent.
Welcher mas eur L. und wir auf röm. ksl. Mt., unsers allergnedigsten hern, schreiben und begern dem Bf. zu Meissenn erlaubt haben, den itzigen reichstag zu Regennsburgk zu besuchen, solchs werden sich euere L. ane zweivel nach woll zu erinnern wissen. Domit sich aber gedachter, auch die andern bischove des hauses zu Sachssenn auf gemelten [sic!] reichstag wider herkommen und zu nachtail des hauses zu Sachssen gerechtickait nicht reichsstand und session understehen und anmassen mugen, so haben wir unserm ohmen F. Wolffenn von Anhalt und den andern unsern rethen, die wir auf den reichstag gefertigt, bevelh gegeben, was sie sich mit euerer L. rethen zu vorhinderung gemelter bischove furnemens vorgleichen und furder halten und erzaigen solten. Seine Gesandten haben ihm mitgeteilt, dass Hg. Heinrichs Gesandte ebenfalls angewiesen sind, dafür zu sorgen, dass das Haus Sachsen in seinen Rechten nicht beeinträchtigt wird. Dankt Hg. Heinrich für diesen Befehl. Zweifelt nicht, dass ihre Gesandten befehlsgemäß keine Konzessionen zum Nachteil des Hauses Sachsen machen werden.
Hat von einem Kammergerichtsboten jetzt zwei ksl. Schreiben erhalten, das eine ist ein neuerliches Ladungsschreiben zum Reichstag, das nur an ihn adressiert ist. Das andere ist an ihn und Hg. Heinrich gerichtet und enthält das Angebot des Kaisers, in der Irrung zwischen dem Haus Sachsen und den Bischöfen zu vermitteln. Schickt von letzterem Schreiben beiliegend Kopie. Hg. Heinrich sieht, was dem Haus Sachsen zu Nachteil praktiziert wird. Da das erwähnte ksl. Schreiben bald nach der ihnen zugegangenen Antwort des Kaisers ausgefertigt ist, müssen die Bischöfe am ksl. Hof einen Gönner und Förderer haben.
Hat seinen Räten in Regensburg befohlen, wenn ihnen die ksl. Vermittlung angetragen wird, zusammen mit Hg. Heinrichs Räten zu erklären, sie hätten diesbezüglich keinen Befehl, wollten aber das Angebot ihren Herren mitteilen. Hofft, dass Hg. Heinrich mit solcher Anweisung einverstanden ist.
Soviel aber die angebotene underhandlung betrifft, dorinnen haben wir nach gestalt und gelegenhait der sachen allerlai bedencken, dan wir besorgen, dieselbig underhandlung werde dohin gemaint sein, nemlich, das man uns baiden die hende will binden, domit es die bischoffe in iren stiften und mit iren leutten der religion halben ane eintrag unser, der fursten, ires gefallens solten zu machen haben, welchs aber euerer L. und uns zum hochsten wolt beschwerlich und vil besser sein, solche handlung mochte, sovil es muglich, aufgetzogen werden1.
Da er und Hg. Heinrich in dieser Sache ihren Gesandten definitive Antwort werden geben müssen, bittet er um Hg. Heinrichs Gutachten. Wird dann Stellung nehmen und alles tun, was die Rechte des Hauses Sachsen sichert. Schlägt vor, ihre Gesandten, die sie auf künftigem Tag zu Leipzig haben werden, vorläufige Vereinbarungen in dieser Angelegenheit treffen zu lassen 2. Datum Torgau, Monntags nachm heiligen Ostertag anno etc. 41.