Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Kurfürstentag zu Regensburg 1575 bearbeitet von Christiane Neerfeld

Verweis auf die Beschlüsse der RVV von 1570, 1571 und 1572 betreffend den Konflikt in Livland. Empfehlung, die damals beschlossene Gesandtschaft nach Moskau unverzüglich abzufertigen, damit auf der Grundlage ihres Berichts auf dem bevorstehenden RT über Verhandlungen mit dem Zaren beraten werden kann. Übernahme der Kosten durch die supplizierenden sechs wendischen Städte. Bitte um die Ernennung ksl. Kommissare, um die kfl. Räte bei der Erarbeitung der Gesandtschaftsinstruktion zu unterstützen.

Konzept am Nachmittag des 26.10.1575 im KR (Sitzung der kfl. Räte) verlesen und beraten1.

HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/3, fol. 54–55 (undatierte Kop.) = Textvorlage. LAV NRW R, Kurköln V, Nr. 9, fol. 44–45 (undatierte Kop.Dorsv.: Der Kff. bedencken auf der röm.ksl.Mt. vortrag inn den leiflenndischen beschwerungen.) = B.

/54/ Von der röm.ksl.Mt., unserm allergnedigsten hern, angeregte liflendische beschwerungen und was darauf im Kff. rath fernners zu beratschlagen von wegen ihrer ksl.Mt. allergnedigst begert worden2, das alles ist von den anwesenden churfursten und pfeltzischen abgesanten der notturft nach, soviel dise zeit beschehen mögen, bedacht und erwogen.

Wan dann sie, die churfursten und pfeltzische abgesanten, sich erinnerta, was solcher wichtigen sachen wegen anno 70 auf gehaltenem reichstage zu Speier und anno 71 darnach zu Franckfurt von des Reichs deputirten und letzlich anno 72 zu Mühlhausen von ihr, der sechs churfursten wegen auch tractirt, fur gut und nützlich angesehen worden3, das nemlich ein statliche schickung in die Muscau im nahmen ihrer ksl.Mt., auch aller churfursten, fursten und stenden des Heiligen Reichs abtzufertigen etc., sob wollen sie, die anwesende churfursten unnd pfeltzische abgesanten, die ksl.Mt. hirmit in aller underthenigkeit gebeten haben, solche schickung numehr ahn lenger vortzihen in die Musca furgehen zulassen, damit auf negstkünftiger Reichs vorsamblung, wie und welchergestalt die abgesanten von dem /54/ grosfursten empfangen, was auch beim selben dem Reich und gemeinen nutzen zum besten vorhoffentlich zu erlangen, von dannen aus in schriften berichten, ferners gemeine stend mit gesambten rath sich darnach richten unnd also ihr einhelligk bedencken bei diesem hochwichtigen wergk ihrer Mt. furbringen mögen. Was den unkosten anlanget, da wirtc gleichwol im Kff. rath ermessen und gebilliget, sintemal solche schickung den supplicirenden sechs wendischen stedten furnemlich zu ihrer selbst errettung und abwendung fur augen an drauender mechtigen gefehrligkeiten furgenohmen würt, das sie denselben unkosten ohne beschweer auf sich nehmen und darlegend solten oder wo nicht den gantzen doch den halben oder zum wenigsten zum dritten theil, oder do deren keines uber vorsehens zu erhalten, das sie auf den fall ein anleihung thun sollen, so sie hernach in andern Reichs anlagen fur ihr quota einbehalten sollen. Aber was und wie weit die abgesanten mit dem muscowiter zu handeln, weil dieser punct hoch /55/ und wichtigk, darunter allerhand felle und umbstende zu bedencken, so ist der chur- und fursten underthenigs bitten an e.ksl.Mt., die wollen etliche, deren sachen und landen gelegenheit erfahren, zu den churfursten unnd pfeltzischen deputirten vorordenen, die als dan nach eingenommenen notturftigen bericht davon miteinander weiters reden und handeln und einer instruction sich vorgleichen sollen4. Welches e.ksl.Mt. die anwesende churfursten und pfeltzische abgesanten zur begerten ihrer underthenigsten antwort und wolmeinenden bedencken in aller underthenigkeite nicht unangetzeit lassen wollen noch sollen.

Anmerkungen

1
Kurbrandenburg, fol. 189' f. (Nr. 14).
2
Vgl. Nr. 53.
a
 sich erinnert] Fehlt in B.
3
Zu den Beschlüssen auf dem RT in Speyer, dem DT in Frankfurt und dem Kurfürstentag in Mühlhausen vgl. Anm.4 und Anm.5 bei Nr. 14.
b
 so] In B: sie.
c
 wirt] In B: wurdt.
d
 darlegen] In B: erlegen.
4
Am 26.10.1575 war im KR (Sitzung der kfl. Räte) beschlossen worden, das Konz. zu ergänzen und der kfl. Resolution diesen Hinweis auf eine von den kfl. Räten zu verfassende Gesandtschaftsinstruktion hinzuzufügen; vgl. Kurbrandenburg, fol. 189' f. (Nr. 14). Die zur Beratung der Instruktion am 2.11.1575 hinzugezogenen Kommissare waren die ksl. Räte Ilsung und Carlowitz sowie der Hofsekretär Erstenberger; vgl. Kurpfalz, fol. 94–95 (Nr. 21 mit Anm. 5).
e
 in aller underthenigkeit] Fehlt in B.