Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Teilnahme Kf. Friedrichs am Wormser Reichstag; [2.] Eintreibung der Konstanzer Romzughilfe; [3.] Verstimmung Ks. Maximilians wegen der Haltung Kf. Friedrichs auf dem Mainzer Kurfürstentag.

Weimar, HStA, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 13–15’, 16’ (Konz., sontag nach der eylftausent junkfrauen tag).

[1.] Der Ks. hat ihn erneut zur persönlichen Teilnahme am Reichstag aufgefordert [Nr. 185], ihm daneben auch einige Mandate übersandt und die Eintreibung der [auf dem Konstanzer Reichstag bewilligten] Reichshilfe bei einigen Ständen befohlen. Seine Antwort [Nr. 99] können sie der beiliegenden Abschrift entnehmen. Darüber hinaus sollen sie beim Ks. Folgendes vorbringen:

Was seine persönliche Teilnahme am Reichstag angeht, kann er zutreffend behaupten, dass er seit seiner Rückkehr aus Nürnberg keine zwei Tage gesund war. Es war ihm unmöglich zu reisen. bDie Ärzte hatten es ihm ohnhin verboten, weshalb er Gesandte zum Reichstag schicken wollte–a. Angesichts der erneuten Aufforderung durch den Ks. will er jedoch persönlich zu ihm und den übrigen Kff. und Ff. kommen, wenn dies gesundheitlich irgend möglich ist. Falls er nicht reiten kann, wird er sich fahren lassen. Was wolt uns aber yre Mt. zeyhen, so yre Mt., ander curfursten und furstenc nit aldo sein oder langsam komen wurden, das wir aldo zu spatd [= Spott] ligen solten, das man sagen mocht, wir wolten der furnemest sein, das uns schympflich were. Dies sollen sie dem Ks. gegenüber erklären.

Ihm kamen Gerüchte zu Ohren, wonach der Tag entweder bis zum 30. November (St. Andreas tag)verschoben werden oder ganz ausfallen soll. Sie sollen ihm über die Absichten des Ks. in Bezug auf den Reichstag berichten.

[2.] Er konnte aufgrund der früheren ksl. Mandate1nur die Beiträge der Bff. von Meißen und Naumburg sowie der Gff. von Barby zur [Romzug-]Hilfe einbringen2, das doch nit vil uber das, so wir von uns gereicht haben. Solten wir nu die ytzigen mandat auch außgeschickt haben, die doch am datum lang verschinen, so mocht es dafur angesehen werden, als teten wir die notigung zu unserm nutz und besten. Und weyl der außgeschriben Reichs tag nahe, mocht sich mit demselben beholfen und abslag gesucht werden, das kaiserlich Mt. und uns zu vercleynung reichte. Er hat deshalb nichts unternommen. Sie, die Gesandten, sollen ihn entschuldigen und den Ks. bitten, keine weiteren Schritte zu unternehmen, bis er ihn selbst darüber unterrichten kann.3

[3.] Er hat erfahren, dass er gegenüber dem Ks. unter anderem beschuldigt wurde, er hätte die Verhandlungen auf dem Mainzer Tag blockiert und die Versammlung durch seine Abreise scheitern lassen. Damit geschieht ihm Unrecht, denn er hat sich, soweit dies in seiner Macht stand, immer um die Ehre und den Nutzen von Ks. und Reich bemüht. Sie sollen den Ks. bitten, diesen Anschuldigungen keinen Glauben zu schenken, sondern ihnemit den Verantwortlichen zu konfrontieren. Er wird sich dann zur vollen Zufriedenheit des Ks. rechtfertigen. Er würde dies gerne vor den damaligen ksl. Gesandten Bf. [Matthäus Lang] von Gurk, Gf. Adolf von Nassau, dem Kammermeister [Balthasar Wolf von Wolfsthal], Dr. [Erasmus] Topler und [Ulrich von] Schellenberg tun, die über seine Haltung auf dem Mainzer Tag Bescheid wissen. fAuch auf die diesbezügliche Erklärung seiner Gesandten in Köln hatte der Ks. versichert, an seinem Vorgehen in Mainz kein Missfallen zu tragen–e. Sie sollen dies alles dem Ks. vortragen und über dessen Antwort schriftlich berichten.

Anmerkungen

a
 Johann Renner] Korrigiert aus: Niklas Ziegler.
b
–aDie … wollte] Einfügung am Rand.
c
 fursten] Danach gestrichen: und stend.
d
 spat] Danach gestrichen: und schad.
1
 Mandat Kg. Maximilians an von Kursachsen eximierte Stände vom 15.12.1507 (Regest: Heil, RTA-MR IX/2, Nr. 815, S. 1184f.).
2
 Gf. Jost von Barby hatte laut eigener Behauptung seinen vollständigen Anteil an den in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen an den von Kf. Friedrich beauftragten Rentmeister Hans von Leimbach ausgezahlt. Der Kf. sollte ihn deshalb gegenüber einem dessen ungeachtet eingegangenen Zahlungsbefehl des Reichsschatzmeisters Hans von Landau in Schutz nehmen (Gf. Jost an Kf. Friedrich von Sachsen, Or. Barby, frigtag in den hl. ostern[13.4.]1509; HStA Weimar, EGA, Reg. Ee, Nr. 4, unfol.).
3
 Mit Schreiben vom 26.10. sandte Kf. Friedrich die ksl. Zahlungsmandate an Johann Renner zurück (Heil, RTA-MR IX/2, S. 1212 Anm. 4).
e
 ihn] Danach gestrichen: auf dem RT.
f
–eAuch ... tragen] Korrigiert aus: Sein ganzes Bemühen war darauf ausgerichtet, die Ausschreibung eines RT durch den Ks. herbeizuführen, was, wenn es recht bedacht wird, nicht zum Nachteil des Ks., sondern zu seinem Vorteil gereichen sollte. Dass dies nun anders ausgelegt wird, kann er nicht verhindern. Allerdings kann er bei einer persönlichen Anhörung seine Unschuld beweisen. – Nach der korrigierten Passage wieder gestrichen: Die Gesandten können auch die Gründe für seine Abreise darlegen.