Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Beratungen eines Ausschusses der protestantischen Stände bei Kurpfalz

Textvorlage: Wett. Gff., unfol.

Aufforderung an Kursachsen und Pfalz-Neuburg, sich an der Beratung der Gravamina im Konvent bei Kurpfalz zu beteiligen. Allgemeine Zusage durch Kursachsen.

Zusammenkunft eines ausschusses der protestantischen Stände bei Kurpfalz (Gesandte: Kurpfalz, Kurbrandenburg, Erzstift Magdeburg, Hst. Straßburg, Hst. Halberstadta, Pfalz-Zweibrückenb, Braunschweig-[Wolfenbüttel], Baden-Durlach, Wetterauer Gff.).

Beratung dieser Stände, wie man nunmehr, nach der Eröffnung des RT, einen gemainen conventum aller evangelischenn stennden mochte anstellen unnd zu wegen kriegen, um dort die Gravamina vorzubringen und festzulegen, wie und durch wen sie übergeben werden sollen.

Mehrheitsbeschluss, das man umb glimpfs willen zuvor noch zum uberflußden Kuradministrator von Sachsen und Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg befragt, ob sie solcher convocation von den ihren jemands wolten beiordnen oder nichtt. Unnd im fall, sie[sich] darzu verstehen wurden, hat es seinen weg. Wo nicht, hat man sich nicht da weniger verglichen, beyeinander zustehen und zuhallten unnd die gravamina zuübergeben, auch zu kheiner contribution zuverstehen, es werden dann dießelb gravamina zuvor erledigett unnd abgeschafft1.

Für die Nachfrage werden zwei Abordnungen festgelegt. Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen antwortet zur Anfrage, wann man Audienz erhalten könne, dies sei nicht vor 15 Uhr möglich. Falls es aber die convocation der samptlichen evangelischen stendt zu anhorung derselben gravamina angienge, solt man dieselbige in Gottes nhamen anstellen. Weren ihre f. Gn. gemaint, die ihrige darzu abzuordnen.Bietet an, auch Pfgf. Philipp Ludwig dazu aufzufordern. Allerdings antwortet dieser cder zeitgleich vorsprechenden, anderen Abordnung obiger Stände–clediglich, das die sachen wichtig weren. Derwegen dann ihre f. Gn. denselben zuvor ferners nachdencken unnd sich ettwan nachmittags daruff ihres gemuths ercleren wolltend.

B) Einzelunterredungen

Verhandlungen Kursachsens, Pfalz-Neuburgs und Württembergs bezüglich der Teilnahme am Konvent bei Kurpfalz unter Protest.

/66–67’/ Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburgwill im Anschluss an obige Nachfrage von Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen erfragen2, wie dieser sich erklärt hat und bezüglich der Gravamina verhalten will. Die Neuburger Räte Roth von Schreckenstein und Zöschlin informieren im kursächsischen Quartier den Weimarer Kanzler [Gerstenberger] über die Antwort des Pfgf. zur Anfrage und bitten um die Bekanntgabe der kursächsischen Reaktion sowie zu der zuvor dem Kuradministrator in schriftlicher Form übergebenen Frage, falls man unter Protest am Konvent bei Kurpfalz teilnimmt, /67’/ quo forma unnd uff was weiß allßdann solche protestation möchte verfasset unnd vorgebracht werden.

/67’ f./ Antwort Gestenbergers: Der Kuradministrator hat sich zu der von Zöschlin übergebenen Schrift noch nicht erklärt. Daneben hat soeben eine Abordnung der evangelischen Stände um eine Audienz bitten lassen, die aber erst für 16 Uhr nachmittags zugesagt worden ist. Ist deshalb verwundert über die Aussage, es sei bereits eine kursächsische Resolution erfolgt. Allerdings sind Dr. Ende und Dr. Badehorn soeben zu den Kurpfälzer und Kurbrandenburger Gesandten geschickt worden, um zu erklären, /68/ woferrn die consultation der gravaminum fürgenommen werden sollte, das sich der Chur Sachsen davon gleichwol nicht absondern, aber doch ein solchen unnderschid gebrauchen werde, das allein solche gravamina der ksl. Mt. fürgetragen werden, welche mann zuverthaidigen waisst unnd die den Reichs constitutionibus zuwider. Was nun derselben verrichtung sein werd, das seien /68’/ sie noch gewertig.Zwischenzeitlich kommen von Ende und Badehorn ins kursächsische Quartier zurück und erklären gegenüber den Pfalz-Neuburger Verordneten, der Kuradministrator sei entschlossen, zur Beratung der Gravamina auch yemandts abzuordnen. Wie aber unnd welcher gestallt /69/ ein yeder stannd seine räthe darzue abfertigen wöll, das werd bei desselben gelegenheitt unnd gefallen stehn.

Anschließend informieren sie, die Verordneten des Pfgf., die Württemberger GesandtenEberhard von Limpurg und Enzlin über die Anfrage an den Pfgf. sowie über die entsprechende Reaktion Kursachsens. Die Württemberger erklären, sie seien beauftragt, mit Pfgf. Philipp Ludwig zuvorderst inn religions sachen guette correspondentz zu haltten unnd sich nach derselben[f. Gn.] unnd der anndern stende rainer augspurgischer confession mainung zu conformirn. Was nun ire f. Gn. deßfalls für rathsamb ansehen werden, nach demselben /69’/ wöllen sie sich auch regulirn. Inmassen sie auch vonn den stetten unnd sonderlich der statt Ulm dise nachrichtung, das sich dieselb mitt ihrem, der würtenbergischen, voto vergleichen werden.Zur Nachfrage, ob Württemberg gemäß einer früheren Zusage an den Pfgf.3einen Protest vorlegen wird, antwortet Enzlin, sie wollten damit Kuradministrator Friedrich Wilhelm und Pfgf. Philipp Ludwig nicht vorgreifen, doch hiellten sie darfür, das die protestation oder declaration /70/ dahin gerichtet werde, das mann durch solche communication4 die irrige opiniones im wenigsten guetthaissen, sonder bei der in anno 30 ubergebenen rainer augspurgischen confession5 betendig verbleiben wollte. Unnd solche protestation sollte ires erachtens gleich anfangs unnd bei erster zusamenkunfft inn schrifften sub communi nomine omnium statuum, welche der augspurgischen confession syncere zugethon, ubergeben werden./70 f./ Daneben teilt Enzlin mit, sie hätten beabsichtigt, für heute Nachmittag eine Audienz bei Pfgf. Philipp Ludwig zu erbitten, weil sie von Hg. Friedrich beauftragt sind, sich bezüglich der Freistellung am Pfgf. zu orientieren6.

Anmerkungen

a
 Halberstadt] Kurbrandenburg (fol. 130’) zusätzlich: Stift Walkenried [vertreten von Halberstadt].
b
 Pfalz-Zweibrücken] Kurbrandenburg (fol. 131’) zusätzlich: Brandenburg-Ansbach.
1
 Der Beschluss entsprach der Weisung Kf. Friedrichs IV. von der Pfalz vom 26. 5. 1594 (16. 5.; Heidelberg): Die Gravamina werden nicht geklärt, falls man sie /67’/ zuvil lindern, gleichsamb extenuiren, hernachmals der ksl. Mt. die erledigung […] heimstellen unndt nichts desto weniger nachgehendts zu berathschlagung, auch bewilligung eines unnd andern /68/ vonn irer Mt. proponirten punctens uff empfangene vertröstung vortfahren wolte.Die Gesandten sollten deshalb auf dem in Heilbronn beschlossenen Modus beharren, andere zum Anschluss bewegen und dafür eintreten, falls man Kursachsen und Pfalz-Neuburg nicht zur /68’/ vergleichung mit andern pringen köndte, das dennoch die andere noch überige stendt ohn absetzen beysammen bleiben(HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 67–71’, hier 67’–68’. Konzeptkop.).
c
–c der … Stände] Pfalz-Neuburg F (fol. 65) differenzierter: (Vormittag). Als Abordnung der evangelischen stenndeerscheinen L. Quadt zu Wickrath und P. Hochfelder (Kurpfalz), J. Delius (Braunschweig-Wolfenbüttel), Gf. Philipp Ludwig von Hanau-Münzenberg, J. E. von Lautern und M. Hirschbach (Wetterauer Gff.). Sie bringen vor: Einige Stände haben bereits praeparativeüber die evangelischen Gravamina gesprochen und beschlossen, deren weitere Beratung bis nach der Eröffnung des RT aufzuschieben. /65 f./ Da diese nun erfolgt ist, möge der Pfgf. seine Räte zur Erörterung der Gravamina zuordnen.
d
 wollten] Pfalz-Neuburg F (fol. 66) zusätzlich: Die Verordneten bitten um baldige Erklärung des Pfgf. und weisen darauf hin, dass der Kuradministrator von Sachsen die Teilnahme seiner Räte bereits zugesagt hat.
2
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 66–71. Vgl. Kossol, Reichspolitik, 60 f.
3
 Vgl. Nr. 159, Absatz 1.
4
 = die Teilnahme gemeinsam mit calvinistischen Ständen am Konvent bei Kurpfalz.
5
 Vgl. Anm. 3 bei Nr. 393.
6
 In einer folgenden Pfalz-Neuburger Beratung (Pfalz-Neuburg F, fol. 71 f.) votierten einige Räte, nicht am Konvent bei Kurpfalz teilzunehmen, die anderen wollten die kursächsische Erklärung dazu abwarten. In der Zwischenzeit könnte man eine Protestation formulieren, /71/ vermittelst welcher der deliberation neben den calvinischen beizuwohnen sein möchte./71 f./ Der Pfgf. schloss sich dem Votum an, zunächst den Protest zu konzipieren und weiter zu beraten, /71’/ ob man gewissens halber gesichert, wann praevia illa protestatione mitt den calvinischen communicirt werde.Zöschlin formulierte daraufhin den Protest [Nr. 393].