Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Datenbankproblem!

Anmerkungen

1
Das Aktenstück liegt lose dem gebundenen Konv. 1 bei.
2
Niedersächsischer Kreisabschied, Halberstadt, 1542 Nov. 6. in: Stade StadtA, Rep. 6, Fach 1, Nr. 1, fol. 43r-50v (Kop.).
3
Niedersächsischer Kreistag in Helmstedt; Abschied: 1542 Juni 2, gedr. bei: A. Neukirch, Der niedersächsische Kreis, S. 215–224.
4
Der Konflikt zwischen den Hansestädten und den Kreisfürsten im niedersächsischen Kreis lag in den Bestimmungen von § 57 des Speyerer RAb 1542 (RTA JR Bd. XII, Nr. 285, S. 1183f.) begründet. Dort wurde nicht nur die Exemtion der Reichritterschaft von den Reichsanlagen hervorgehoben, sondern auch die Sonderstellung jener Hansestädte, die keiner fürstlichen oder anderen Obrigkeit unterstanden und in den Reichsanlagen nicht begriffen waren. Allerdings galt die Steuerbefreiung für den Gemeinen Pfennig nicht. Kg. Ferdinand bot an, mit den Hansestädten angesichts der drohenden Türkengefahr durch Kommissare gesondert, d.h. unter Umgehung der Kreisfürsten, über die Ablieferung des Gemeinen Pfennigs in die Kreiskisten verhandeln zu lassen. Das widersprach der Rechtsauffassung der niedersächsischen Kreisfürsten, die vorbrachten, dass alle in ihrem Kreis gelegenen Hansestädte fürstlichen oder anderen Obrigkeiten unterworfen und damit steuerpflichtig seien. Der Konflikt um die mediate oder immediate Stellung der niedersächsischen Hansestädte verstärkte sich im Laufe des Jahres 1542 und kam in dem nur für die Fürsten bestimmten „Nebenabschied“ des niedersächsischen Kreistages von Helmstedt (1542 Juni 2) deutlich zum Ausdruck: gedr. bei A. Neukirch, Der niedersächsische Kreis, S. 223f.
5
Der Widerstand gegen die Ablieferung des Gemeinen Pfennigs an die Kreisfürsten ging anfänglich von der Hansestadt Lübeck aus. Auf dem Helmstedter Kreistag im Juni 1542 beriefen sich die Lübecker Gesandten auf eine „commission“ (= Auftrag) Kg. Ferdinands, welche Lübeck als oberste Hansestadt dazu bestimmte, mit den anderen Hansestädten wegen der Kontribution zur Türkenhilfe zu verhandeln. Im Laufe des Sommers 1542 verlagerte sich das Zentrum der Opposition gegen die Kreisfürsten auf die Hansestadt Lüneburg. Die niedersächsischen Kreisfürsten ersuchten den König in individuellen Schreiben um Rücknahme seiner Kommission und um sein Einschreiten gegen die Hansestädte. Als sie keine Antwort erhielten, beschloss der Kreistag, sich mit Umgehung des Königs an den in Kürze in Nürnberg zusammentretenden Reichstag, d.h. an die Reichsstände, zu wenden (siehe die obige Eingabe). Siehe dazu: A. Neukirch, Der niedersächsische Kreis, S. 156, S. 165ff., S. 188f.
6
„Nebenabschied“ zum Helmstedter Kreisabschied: siehe oben Anm. 4.