Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
Datenbankproblem!
Anmerkungen
1
Vgl. Bf. Konrad von Würzburg an seine Gesandten in Regensburg, Würzburg, 1541 Juli 14, Würzburg StA, Wzbg. RTA 17, fol. 443r–444v (Ausf.): Ihr Schreiben vom 4. Juli. Und sovil erstlich die begerten turckenhilf belanget, bedencken wir, wa die churfursten, auch andere fursten und gemeine stende, dieselbigen zu geben, bewilligen, das wir, die nach unser angebure zu laisten, auch nit uberig sein konnen, und wollen derwegen euer ferner antzaig, ob die von allen stenden gemainiglich angenomen und zugesagt sei oder noch werde, gewarten. Dabei konnen wir euch aber nit verhalten, das unsere vorfarn in den reichsanschlegen und hilfen von wegen unsers stifts Camberg nie ichts ausgelegt oder betzalt haben, desgleichen hat derselb unser stift fur sich selbst auch kein reichsanlag noch hilf gelaistet, sonder neben anderen unsern stiften, closter und gaistlichkait uf unsere vorfarn als ire ordinarien gesehen und denselben an iren angelegten hilfen contribuiret. Darumb unser bevelhe, wa man gedachten unsern stift Camberg auch belegen, das ir solchs an unser stat als ain neuerung und hievor ungehort ding keineswegs bewilligen, vilweniger zulassen wollet, das uns solch anlage zugeschriben werden solte. Was uns aber sunst von unsers stifts, auch beder herschaft Castel und Raigelberg wegen neben und mit andern Kff., Ff. und stenden zu thun geburet, in dem wollen wir uns gehorsamlich erweisen. Was dan in der religionsachen ferner gehandelt wurt, das wollet uns sambt anderem, so sich mitlerweil zutragen, jederzeit auch eroffen. Ist bereit, Cochlaeus mit dessen Einverständnis für eine jährliche Besoldung von 200 fl. anzustellen und ihm wegen künftiger Pfründenverleihungen nichts abzuziehen, es gehen ime dan die fructus und nutzung an. Will aber, um keinen Präzedenzfall zu schaffen, und aus anderen Gründen die beanstandete Klausel nicht streichen. Sollen dementsprechend mit Cochlaeus verhandeln und ihm das Ergebnis mitteilen. Notfalls sollen sie sich nach einem anderen Theologen umsehen. Der schriftlichen Zusage des Legaten, die Angelegenheit mit den zwaien pfrunden uf beden unsern stiften Haug und Newmonster etc. in Rom zu fördern, widerspricht die jetzige Aussage seines Sekretärs. Sollen den Legaten selbst um den genauen Stand der Dinge befragen. Wenn sie feststellen, dass durch den Legaten nichts zu erreichen ist, sollen sie, da seine Prokuratoren in Rom in dieser Sache selbst interessiert sind und deshalb nicht eingeschaltet werden sollten, den Bf. von Eichstätt bitten, die Angelegenheit durch seinen Prokurator in Rom betreiben zu lassen. Sollen ihm dessen Antwort mitteilen. [...]. Beiliegende Supplikation Wolf Dorners um ein Stipendium sollen sie abschlägig bescheiden, weil er es für richtiger hält, unsers stifts armer unterthanen kindern dan auslendigenzu unterstützen. Auftrag an den Kanzler zur Anwerbung eines Prokurators, dan sonst mangel an procuratorn hie erscheinet. Datum in unser stat Wirtzburg, Donerstag nach Chiliani anno etc. 41.