Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

A  Osnabrück NLA, Rep. 100, Abschnitt 1, Nr. 11/I, fol. 144r–145r (Konz.).

B  koll. München HStA, Hochstift Freising Kasten blau 201/20a, unfol. (Kop.); DV: Des von Munster suplication der session halber.

C  koll. München HStA, Hochstift Freising Kasten blau 201/20b, unfol. (Kop.); DV: Des von Munster suplication der session halber.

Weisen darauf hin, dass dem Bf. Franz von Münster und Osnabrück die Session vor dem Bf. von Freising gebührt, weil seine Bistümer in der Kölner Kirchenprovinz, also unter einem Kurfürsten liegen, der wie auch die anderen Kurfürsten kraft der Goldenen Bulle Karls IV. den Vorrang vor allen anderen Erzbischöfen, Erzherzögen und weltlichen und geistlichen Fürsten beanspruchen darf. Deshalb hatten die geistlichen Fürsten von Lüttich, Utrecht, Münster, Osnabrück und Minden stets den Vorrang vor den Suffraganen anderer Erzbischöfe, die nicht Kurfürsten sind. Dies geht aus den alten Registern des Reichsmarschalls, der die Umfrage leitet, hervor. Kaiser und Stände mögen darüber Erkundigung einziehen und den Marschall auffordern, seine Register vorzulegen.

Zudem sind die Erzbistümer Trier, Köln und Mainz die ältesten und haben deshalb den Vorrang vor den jüngeren.

Der Gesandte des Bf. von Freising macht ihrem Herrn seine rechtmäßige Session streitig. Bitten deshalb, die Rechte ihres Herrn zu schützen und den Gesandten des Bf. von Freising anzuweisen, von seinem Einspruch abzulassen.