Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[Augsburg], 23. Mai 1510 (dornstags nach dem hl. pfingsttag)

München, HStA, Kurbayern Urkunden 32484, Orig. Perg. m. S.

Druck: Krenner, Landtagshandlungen 17, S. 321-324.

Johann von Morsheim, Großhofmeister der Pfalz, und Hans Landschad von Steinach bekunden, daß sie im Konflikt Pfalzgf. Friedrichs als Vormund der Pfalzgff. Ottheinrich und Philipp mit Hg. Wolfgang von Bayern und den übrigen Vormündern Hg. Wilhelms von Bayern folgenden Vergleich zustande gebracht haben:

1. Die Brücke bei Marxheim einschließlich des Zolls und der Rechte, die Pfalzgf. Friedrich und seine Pflegsöhne dort seit altersher haben, soll in ihrem Besitz bleiben. Sie sollen die Brücke erneuern und instandhalten und die Untertanen Hg. Wilhelms dort mit keinen Neuerungen beschweren.

2. Das bei Baldern verbaute Baugeld, zu dessen Bezahlung die Gff. von Oettingen verpflichtet sind, soll Hg. Wilhelm erblich zustehen. Pfalzgf. Friedrich soll die Verschreibungen und Register über das Baugeld gegen Quittung herausgeben, damit Hg. Wilhelm sie für seine Zwecke verwenden kann.

3. Die Wiese zu Burgheim soll erblich im Besitz Pfalzgf. Friedrichs bleiben.

4. Von den 110 fl. Zehrung, die Hans Truchseß gefordert hat, sollen Hg. Wilhelm und Pfalzgf. Friedrich jeweils 55 fl. zahlen.

Die Räte und Anwälte beider Parteien haben versichert, daß sie bzgl. dieser Punkte keinerlei Forderungen an die Gegenseite mehr haben.

Die Abrede erfolgte bereits am 11. April (dornstags nach dem sontag quasimodogeniti), wurde aber erst heute in die vorliegende Form gebracht.