Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Neuburg an der Donau, 8. August 1512 (sonntag nach Afre)

Orig. Pap. m. S.: München, HStA, Kasten schwarz 9400, fol. 30.

Kop.: Ebd., Kasten blau 335/11, fol. 10a-11a.

Hat bei seiner Heimkehr das Schreiben Hg. Wilhelms in Sachen Sessionsstreit zwischen den Hgg. von Bayern und den Hgg. von Sachsen (Nr. 1421) erhalten und ist dem haus Bayrn, eur lieb und uns zu ern und gut zur billicheit wol genaigt, zu furdern, das disen sachen zu behaltung ires alten herkomens ersprießlich sein möchte. Haben auch vormals zur zeit, als uns berürter session halben auch irrung begegent ist, nach dem von Hg. Wilhelm genannten Vertrag suchen lassen, der aber bislang nicht auffindbar gewesen ist. Vermutlich hat ihn Hg. Georg von Bayern außerhalb der Kanzlei in seiner Verfügungsgewalt gehabt. Falls er noch entdeckt wird, erhält Hg. Wilhelm unverzüglich Nachricht. Nach Aussage des pfalzgfl. Statthalters und Rats Adam von Törring ist der Vertrag im Niderland zu Wachtentumb [= Wachtendonk] durch Gf. Balthasar von Schwarzburg [und] Wilbolden von Schaunburg, ritter, gemacht worden und beinhaltet, wenn sich Törring recht erinnert, das Hg. Jörg sich gegen Hg. Albrechten von Sachsen in ansehung seines alters und sonder der sippt- und fruntschaft nach, damit sy einander verwont gewest sind, und aus kainer gerechtigkait, auch unbegeben des alten herkomens oder dardurch einichen eingang wider das haus Bayrn und des gerechtigkait zu machen, sein leben lang den vorsitz zu haben, verwilligt haben. Aber nachmals solle es solhs sitz halben zwischen der Hh. von Bayrn und Sachsen beleiben und gehalten, wie von alter, und sey nit begriffen, das damit umbgewechselt werden solle.