Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Köln, 17./18. September 1512

Kop. (p.r.p.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein): Dresden, HStA, GR, Loc. 9847/8, fol. 91a-92a (an die sächsischen Hgg.); Magdeburg/Wernigerode, LHA, A 37b I, I III Nr. 10, fol. 95a u. b (an die sächsischen Hgg.).

Konz.: Wien, HHStA, RK, Maximiliana 28 (alt 21b) 1512 Sept., fol. 59a-60a (an die sächsischen Hgg.); Ebd., fol. 61a u. b (an Erfurt bzw. die ausgetretenen Erfurter Bürger, Datum 18. September 1512).

Hat angesichts der Differenzen zwischen den Hgg. von Sachsen und den ausgetretenen Bürgern von Erfurt einerseits sowie EB Uriel von Mainz und der Stadt Erfurt andererseits den Streitparteien unter Androhung schwerer Strafe verboten, außerhalb des Rechts und mit der Tat etwas gegeneinander zu unternehmen. Weil besagter Konflikt derzeit bei ihm und den Reichsständen rechtlich unentschieden anhängig ist und nach gemeynen geschriben rechten und aller pillichait in hangendem krieg nichts verprucht ader attemptirt werden soll, auch, um Krieg und Aufruhr im Reich zu vermeiden, gebietet er unter Androhung der im Reichslandfrieden vorgesehenen Strafen, außerhalb des Rechts und mit der Tat nichts gegen die jeweilige Gegenpartei zu unternehmen. Ansonsten sähe er sich genötigt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Reichs sowie zum Schutz von Frieden und Recht weitere Maßnahmen zu ergreifen.