Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

ohne Ort, 18. August 1512

Weimar, HStA, EGA, Reg. G Nr. 208, fol. 302a-303b, Konz. (Vermerk von anderer Hand fol. 302b: Unser mandat, so wir als anwalden unser gnst. und gn. Hh. eingelegt).

Kf. Friedrich, Hg. Johann und Hg. Georg von Sachsen bekunden, der Ks. habe ein Ladeschreiben an sie ergehen lassen und ihnen geboten, daß sie persönlich oder durch bevollmächtigte Anwälte am 30. Tag nach Übergabe der Ladung vor ihm, den Reichsständen oder den verordneten Kommissaren erscheinen und EB Uriel von Mainz sowie denen, die sich Bm. und Rat von Erfurt nennen, des abschids halb, och volnziehung desselben in den sachn, bemeltn von Erfurt berürend, durch ir ksl. Mt. und des Reichs stende hievor auf dem jungstgehaltn reichstag zu Augspurg gegebn [Nr. 158], in recht, wie sich gebure, antwurtn solln. Weisen daher ihre Räte Wolf von Weißenbach, Cäsar Pflug und Dr. Lorenz Zoch sowie Dr. Johann Lupfdich an, daß diese in ihrem Auftrag vor dem Ks., den Reichsständen oder deren Kommissaren erscheinen und alle unser noturft in recht furbringn, ainen jedn zimlichn aid in unser seln swern, och alles, daz wir selbs auf vor ausgangn ladung ton und lassn mochtn, ob es gleichwol sachn wern, ains sondern gwalts bedurftig, handln solln. Erteilen ihnen dazu uneingeschränkte Vollmacht. Wenn die Räte noch mehr Vollmachten benötigen, werden sie ihnen diese ohne weiteres erteilen.