Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Teilnahme am Mainzer Tag, Bevollmächtigung der Gesandten Georg Goldberg und Ludwig Sachs, Verhandlungen mit Ebf. Hermann von Köln über das städtische Stapelprivileg.

Köln, HAStd, Briefbücher, A 44, fol. 74–74’ (Kop., Datumverm.: Datum per Ailbertum [Potgießer]1 under unßerm secrete up maendach nae pasce.).

Bestätigen den Eingang ihres Berichts2, wonach sie ungeachtet der für sie damit verbundenen Unannehmlichkeiten die hl. [Oster-]Zeit über auf dem ksl. Tag ausharren wollen. Wie sie ihnen geschrieben haben, sollten sie lediglich dann in Mainz bleiben, wenn ihre eigenen Umstände dies auch erlauben; sie haben ihnen auch bereits ihre Ablösung durch den Protonotar [Georg Goldberg] und den Lic. [Ludwig Sachs] angekündigt.3Diese sind schon auf dem Weg. Aver denselven luyde urer schrift unser gemoede zo eroeffenen odir yn sust eyniche vorder gewalt, dann vurhyn van uns geschiet ist, zo verlehenen, angesien irer ksl. Mt. vurgheven ind gesynnen, ouch wes die herren kurfursten, fursten, herren ind stende des Rychs syner Mt. darvur antwort geven, sliessen off [= oder] verdragen werden, gheyn wissen haven, fynden wir nyet in unserem raide, so wir ouch buysß [= ohne, außerhalb] alle reede und XLIIIIgen, as uch wail kundich ist, oever duysent gulden nyemandtz zo geven adir zo verschenken bewilligen moegen etc.4

Die Bürgermeister Gerhard von Wesel und Gerhard vam Wasservasse haben heute im ebfl. Hof in der Trankgasse mit dem Ebf. über die Konfirmation des städtischen Stapelprivilegs5verhandelt, sind jedoch zu keinem Ergebnis gelangt. Für morgen hat der Ebf. weitere Verhandlungen im Kapitelhaus anberaumt. Sie werden sie bzw. ihre Ablösung darüber informieren. Umgekehrt sollen sie nach ihrer Rückkehr über die Ergebnisse ihrer diesbezüglichen Verhandlungen mit den Kff. von Mainz, Trier und Pfalz berichten.6

Anmerkungen

1
 Albert Potgießer aus Essen war am 18.9.1506 anstelle des verstorbenen Heinrich Slebusch als neuer Ratssekretär verpflichtet worden (Huiskes, Beschlüsse I, S. 863, Nr. 14).
2
 Liegt nicht vor.
3
 Mit Schreiben vom 15.4. hatte die Stadt Schürenfeltz und Reide, zer zyt itzont zo Oberwesel uf dem ksl. tage wesende, gebeten, bis zum Eintreffen ihrer Ablösung, Ludwig Sachs und Georg Goldberg, in Mainz zu bleiben, sofern dies mit ihren privaten Angelegenheiten zu vereinbaren war (Kop.; HAStd Köln, Briefbücher, A 44, ebd., fol. 67–68). In einem Schreiben an den Ks. bzw. an dessen Stellvertreter ad dietam in Maguntia vel alibi locorumkündigte Köln in Umsetzung der durch die ksl. Räte in Oberwesel vorgebrachten Aufforderung zur Teilnahme am Mainzer Tag die Entsendung Goldbergs und Sachs’ an, die allerdings lediglich auf Anhörung der ksl. Forderungen zur Berichterstattung an den Magistrat bevollmächtigt waren (undat. Kop., jedoch 15.4.1508; ebd., fol. 68’).
4
 Bestimmung des Kölner Verbundbriefs vom 14.9.1396, Art. 1 (Druck: Ennen, Quellen VI, Nr. 270, hier S. 426f.; Huiskes, Verfassung, S. 4–15, hier 7).
5
 Bestätigung des Kölner Stapelprivilegs durch Kg. Maximilian, Mecheln, 18.9.1505 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; HAStd Köln, HUA 3/15253). Vgl. Ennen, Geschichte III, S. 649f.
6
 Die Bürgermeister Gerhard von Wesel und Gerhard vom Wasservasse sowie Rentmeister Johann von Berchem teilten Schürenfeltz und Reide durch Schreiben vom 26.4. mit, dass Ebf. Hermann bei erneuten Verhandlungen im ebfl. Hof angekündigt habe, dass er zom ksl. dage ilende hynuff moisse, und es der Stadt freistelle, die Verhandlungen in Bonn fortzusetzen. Dort werde ihn auch sein Kanzler [Dr. Degenhart Witte] über von diesem in Köln in der Angelegenheit geführte Verhandlungen informieren. Die Gesandten wurden angewiesen, mit dem Ebf. über das Stapelprivileg zu sprechen, falls sie ihn auf ihrer Rückreise antreffen sollten. Das Angebot zu weiteren Verhandlungen in Bonn wollte der Magistrat wegen des kurzen Aufenthalts des Ebf. dort und der von ihm angekündigten Beratungen mit dem Domkapitel und den Landständen nicht annehmen (Kop., Datumvermerk: Datum per Ailbertum [Potgießer] gudeßdach na pasce; HAStd Köln, Briefbücher, A 44, fol. 75–76).